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Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Umwandlung des Gebiets wurde in der mittlerweile 19 Jahre währenden Planungshistorie durch wechselnde Rahmenbedingungen immer wieder gestört und verzögert. Erst mit dem Wegfall der gewerblichen Betriebe im mittleren und östlichen Teil konnte die Entwicklung zu einem urbanen Wohnquartier mit Integration der Gewerbetriebe im westlich Teil zielgerichtet geplant werden. Der Magistrat hat daher mit Nachdruck das Ziel verfolgt, sehr zügig die jahrelang brachliegenden Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen, die andauernden Unsicherheiten für die bestehenden Gewerbebetriebe zu beenden und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Somit hat der Magistrat dem Bebauungsplanverfahren hohe Priorität beigemessen und das Verfahren soweit wie möglich beschleunigt, um noch innerhalb der Wahlperiode den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan herbeiführen zu können. Der Magistrat bekräftigt die Dringlichkeit dieses Bebauungsplanverfahrens und bedauert, wenn dieses Vorgehen von Bürgerinnen und Bürgern und den demokratisch gewählten Institutionen unbeabsichtigt als respektlos empfunden wurde. Der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans B 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019 getroffen (§ 4847). Unabhängig vom Beschluss zur Klimaallianz wurden im Bebauungsplan zahlreiche Festsetzungen im Hinblick auf Klimaaspekte getroffen, u.a. zur Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und zur Dachbegrünung. Der Magistrat passt laufende Prozesse generell entsprechend dem jeweiligen Verfahrensstand an aktuelle Entwicklungen an. Das Plankonzept mit seinen Auswirkungen auf die bestehenden Bäume wurde mit dem Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung gebilligt. Ein Verschieben der Baublöcke weg von den Straßen würde zwar die bereits geplanten Vorgärten vergrößern und eventuell den kurzfristigen Erhalt einiger Bäume ermöglichen, allerdings im Gegenzug in den rückwärtigen Bereichen die Flächen in den Blockinnenbereichen und auch den geplanten Park verkleinern. Planerisches Ziel ist es jedoch, im Park und in den Blockinnenbereichen die Potenziale zu nutzen, große Bäume mit Bodenanschluss und ausreichendem Abstand zu den Gebäuden zu pflanzen und so eine dauerhafte Durchgrünung zu schaffen. Die Entscheidungen in den Baugenehmigungsverfahren richten sich nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und den Bestimmungen der Hessischen Bauordnung. Zentrale Inhalte der Klimaallianz werden umgesetzt, wie etwa die Wärmeversorgung des Gebietes über das Fernwärmenetz oder die Installation von zusätzlichen Photovoltaik-Anlagen auf den begrünten Dächern. Zusätzlich streben die beiden Haupteigentümer eine freiwillige DGNB-Zertifizierung in Gold an (https://www.dgnb-system.de/de/system/). Im Hinblick auf den geförderten Wohnungsbau ist im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan eine Verteilung über das gesamte Gebiet festgelegt. Bedingt durch die Lage des Plangebiets an zwei Bahntrassen gibt es auch Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu diesen Trassen. Für diese Wohnungen ist jedoch festgesetzt, das sie nicht ausschließlich zu den Bahntrassen orientiert sein dürfen, also auf jeden Fall über eine "leise" Seite verfügen. Der Magistrat wird weiterhin in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG prüfen, ob der direkte Zugang vom Westbahnhof einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden kann. Das Angebot im ÖPNV wird entsprechend dem Baufortschnitt bedarfsgerecht angepasst werden. In Hinblick auf eine klimagerechte Mobilität wird durch einen der Haupteigentümer aktuell ein Mobilitätskonzept für die ersten Bauabschnitte in der Mitte und im Osten des Plangebiets erstellt. Der Magistrat verfolgt das Ziel einer klima- und sozialgerechten Stadtentwicklung und hat hierfür in jüngerer Vergangenheit wegweisende Beschlüsse gefasst, besonders hervorzuheben sind die in dieser Anregung bereits angesprochene Klimaallianz und der Baulandbeschluss zur Frankfurter Stadtentwicklung. In Ergänzung zur bestehenden Vorgartensatzung bereitet der Magistrat aktuell eine "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)" vor. Diese verfolgt das Ziel, die Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung von Grundstücksfreiflächen und die Begrünung baulicher Anlagen in klimaangepasster Form sicher zu stellen.