Wie will die Stadt Frankfurt den zunehmenden Parkdruck und die damit einhergehenden Probleme in den Griff kriegen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST
1305
Betreff: Wie will die Stadt
Frankfurt den zunehmenden Parkdruck und die damit einhergehenden Probleme in
den Griff kriegen? Zu 1.: Um den Parkdruck im
öffentlichen Straßenraum zu lindern, wird eine Reihe von Maßnahmenbausteinen
verfolgt.
Über die aktuelle
Stellplatzsatzung hinaus, wird an dem Grundsatz festgehalten, dass der
regelmäßige Parkraumbedarf von Neubauvorhaben auf dem privaten Grundstück zu
decken ist. Gleichzeitig werden über die Satzung Anreize gesetzt, über
Mobilitätskonzepte den Besitz und die Nutzung von privaten Pkw zu drosseln.
Rechtlich kann jedoch nur die
Herstellung von privaten Stellplätzen, nicht aber deren Nutzung vorgegeben
werden. Insbesondere im Mietwohnungsbau vermeiden Mieter häufig das Anmieten
kostenpflichtiger Stellplätze und nutzen trotz hohen Parkdrucks lieber das
kostenlose Angebot in den öffentlichen Straßen. In Quartieren, die aufgrund des Baualters ohne
baurechtliche Verpflichtung zum privaten Stellplatzbau entstanden sind, (z. B.
Gründerzeitquartiere) werden vereinzelt Quartiersgaragen errichtet. Der damit
verbundene bauliche Aufwand ist jedoch insbesondere bei Tiefgaragen sehr hoch.
Oftmals kann auch keine kostendeckende Miete erzielt werden. Quartiersgaragen
bleiben daher Einzellösungen und stellen keinen flächenhaft anwendbaren
Lösungsansatz dar. In Quartieren, in denen die Parkraumnachfrage nicht
nur durch die Bewohner entsteht, sondern auch durch Beschäftigte, Kunden,
Besucher usw., werden Bewohnerparkregelungen angewandt. So wie alle
Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen erfordern Bewohnerparkregelungen jedoch eine
intensive Parkraumüberwachung, um ihre Wirksamkeit zu entfalten. Vor dem
Hintergrund der aktuellen Personalsituation ist eine räumliche Ausdehnung von
Bewohnerparkregelungen nicht möglich. Der Magistrat wird lediglich für Teile
von Bornheim noch Bewohnerparken einführen. Hier wird pilothaft ein gegenüber
der in Frankfurt am Main verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens
verändertes Parkraummanagement erprobt. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in
Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser
Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebietes sinnvoll und möglich
ist. Als weiterer Maßnahmenbaustein
etabliert sich derzeit CarSharing. Durch die gemeinsame Nutzung von
CarSharing-Fahrzeugen sinken der private Pkw-Besitz und damit der Parkdruck.
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Magistrat den Ansatz,
CarSharing-Angebote auch im öffentlichen Straßenraum zu etablieren. Zu 2.: Die Städtische Verkehrspolizei hat ein
umfangreiches Aufgabengebiet, dazu gehört nicht nur die Kontrolle des ruhenden
Verkehrs in den Bewohnerregelungsbereichen und der weiter außen liegenden
Stadtteilen, sondern insbesondere auch Geschwindigkeitskontrollen,
Gefahrgutkontrollen, Kontrollen von Baustelleneinrichtungen, Verkehrsregelungen
bei Großveranstaltungen sowie bei Wartung oder Ausfall von
Lichtsignalanlagen. Die Bediensteten werden dabei so eingesetzt, dass
zumindest regelhaft alle Aufgabenfelder abgedeckt sind und bearbeitet werden
können. Eine Umschichtung des Personals, z. B. zugunsten einer verstärkten
Kontrolle innerhalb von Bewohnerregelungsbereichen, würde zwingend zu Lasten
eines anderen Aufgabengebiets führen, welches dann nicht mehr auf dem
bestehenden Niveau weiterzuführen wäre. Zu 3.: Die Digitalisierung erfasst zunehmend auch
Prozesse, die im Zusammenhang mit dem Parken stehen. Im Vordergrund stehen im
Augenblick noch die Information und die Navigation zu Parkraumangeboten sowie
der Bezahlvorgang. Es ist aber zu erwarten, dass auch die Parkraumüberwachung
zunehmend von diesem Trend erfasst wird. Die hierzu bekannten Beispiele aus dem
europäischen Ausland, die eine deutliche Effizienzsteigerung bei der
Parkraumüberwachung erwarten lassen, sind jedoch aufgrund unterschiedlicher
rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. zu automatisierten Kennzeichenerfassungen)
nicht unmittelbar auf Deutschland übertragbar. Der Magistrat wird die weitere
Entwicklung aufmerksam beobachten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.04.2018, V 807