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Wie will die Stadt Frankfurt den zunehmenden Parkdruck und die damit einhergehenden Probleme in den Griff kriegen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1305 Betreff: Wie will die Stadt Frankfurt den zunehmenden Parkdruck und die damit einhergehenden Probleme in den Griff kriegen? Zu 1.: Um den Parkdruck im öffentlichen Straßenraum zu lindern, wird eine Reihe von Maßnahmenbausteinen verfolgt. Über die aktuelle Stellplatzsatzung hinaus, wird an dem Grundsatz festgehalten, dass der regelmäßige Parkraumbedarf von Neubauvorhaben auf dem privaten Grundstück zu decken ist. Gleichzeitig werden über die Satzung Anreize gesetzt, über Mobilitätskonzepte den Besitz und die Nutzung von privaten Pkw zu drosseln. Rechtlich kann jedoch nur die Herstellung von privaten Stellplätzen, nicht aber deren Nutzung vorgegeben werden. Insbesondere im Mietwohnungsbau vermeiden Mieter häufig das Anmieten kostenpflichtiger Stellplätze und nutzen trotz hohen Parkdrucks lieber das kostenlose Angebot in den öffentlichen Straßen. In Quartieren, die aufgrund des Baualters ohne baurechtliche Verpflichtung zum privaten Stellplatzbau entstanden sind, (z. B. Gründerzeitquartiere) werden vereinzelt Quartiersgaragen errichtet. Der damit verbundene bauliche Aufwand ist jedoch insbesondere bei Tiefgaragen sehr hoch. Oftmals kann auch keine kostendeckende Miete erzielt werden. Quartiersgaragen bleiben daher Einzellösungen und stellen keinen flächenhaft anwendbaren Lösungsansatz dar. In Quartieren, in denen die Parkraumnachfrage nicht nur durch die Bewohner entsteht, sondern auch durch Beschäftigte, Kunden, Besucher usw., werden Bewohnerparkregelungen angewandt. So wie alle Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen erfordern Bewohnerparkregelungen jedoch eine intensive Parkraumüberwachung, um ihre Wirksamkeit zu entfalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Personalsituation ist eine räumliche Ausdehnung von Bewohnerparkregelungen nicht möglich. Der Magistrat wird lediglich für Teile von Bornheim noch Bewohnerparken einführen. Hier wird pilothaft ein gegenüber der in Frankfurt am Main verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens verändertes Parkraummanagement erprobt. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebietes sinnvoll und möglich ist. Als weiterer Maßnahmenbaustein etabliert sich derzeit CarSharing. Durch die gemeinsame Nutzung von CarSharing-Fahrzeugen sinken der private Pkw-Besitz und damit der Parkdruck. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Magistrat den Ansatz, CarSharing-Angebote auch im öffentlichen Straßenraum zu etablieren. Zu 2.: Die Städtische Verkehrspolizei hat ein umfangreiches Aufgabengebiet, dazu gehört nicht nur die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in den Bewohnerregelungsbereichen und der weiter außen liegenden Stadtteilen, sondern insbesondere auch Geschwindigkeitskontrollen, Gefahrgutkontrollen, Kontrollen von Baustelleneinrichtungen, Verkehrsregelungen bei Großveranstaltungen sowie bei Wartung oder Ausfall von Lichtsignalanlagen. Die Bediensteten werden dabei so eingesetzt, dass zumindest regelhaft alle Aufgabenfelder abgedeckt sind und bearbeitet werden können. Eine Umschichtung des Personals, z. B. zugunsten einer verstärkten Kontrolle innerhalb von Bewohnerregelungsbereichen, würde zwingend zu Lasten eines anderen Aufgabengebiets führen, welches dann nicht mehr auf dem bestehenden Niveau weiterzuführen wäre. Zu 3.: Die Digitalisierung erfasst zunehmend auch Prozesse, die im Zusammenhang mit dem Parken stehen. Im Vordergrund stehen im Augenblick noch die Information und die Navigation zu Parkraumangeboten sowie der Bezahlvorgang. Es ist aber zu erwarten, dass auch die Parkraumüberwachung zunehmend von diesem Trend erfasst wird. Die hierzu bekannten Beispiele aus dem europäischen Ausland, die eine deutliche Effizienzsteigerung bei der Parkraumüberwachung erwarten lassen, sind jedoch aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. zu automatisierten Kennzeichenerfassungen) nicht unmittelbar auf Deutschland übertragbar. Der Magistrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 807