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Lieferzonen evaluieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. : Die Umwidmung von allgemeinen Straßenparkplätzen zu Lieferzonen leitet sich aus den Zielsetzungen des Masterplans Mobilität bzw. der zugehörigen Fachstrategie Logistikkonzept Frankfurt a.M. ab, wonach die Sicherheit und Leichtigkeit des Lieferverkehrs gefördert werden soll. Durch ein exklusives Angebot von Flächen für Liefer- und Ladevorgänge sollen die entsprechenden Verkehre effizienter und verkehrsregelkonform abgewickelt werden und Behinderungen und Gefährdungen der übrigen Verkehrsteilnehmer:innen durch Verhinderung von Halten in der
  2. Reihe vermindert werden. Für die Funktionsfähigkeit dieses Ansatzes ist eine hohe Verfügbarkeit nutzbarer Lieferzonen von Bedeutung. Zu 2. und 3.: Lieferzonen werden dort installiert, wo ein konkret erkennbarer örtlicher Bedarf besteht, z.B. im Bereich von Einzelhandelsgeschäften oder gewerblichen Betrieben. Zum anderen gibt es einen flächenhaften Ansatz zur Schaffung eines Grundangebots in angemessener Dichte. Die Angemessenheit ergibt sich dabei aus dem gerade in Wohngebieten deutlich steigenden Lieferverkehrsaufkommen, durch die Lieferanten akzeptierte Entfernungen zwischen Lieferzone und eigentlichem Ziel und der Würdigung weiterer Flächenansprüche an den öffentlichen Straßenraum. Ein etabliertes Bemessungsverfahren zur Dichte der Lieferzonen existiert nicht. Insofern gilt es Erfahrungen zu sammeln und ggf. nachzusteuern. Zu 4.: Die Lieferzonen selbst müssen tagsüber exklusiv für den Lieferverkehr zur Verfügung stehen - nicht zuletzt, um eine effiziente Parkraumüberwachung gewährleisten zu können. Eine gleichzeitige Nutzung als Kurzzeitparkplätze erscheint daher nicht praktikabel. Eine Mehrfachnutzung als Lieferzone tagsüber und Bewohnerparkplatz abends und nachts ist aber möglich und wird praktiziert.

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