Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.07.2018, ST 1301 Betreff: Änderung der Beschilderung in der Dillenburger
Straße Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass in Höhe der Hausnummer 55 das Verkehrszeichen (VZ) 283-20
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Absolutes Haltverbot (Ende)" (plus zeitliche
Zusätze) angebracht wird. Im Anschluss daran bis zur Einmündung Hessestraße
wird ein VZ 283-10 StVO "Absolutes Haltverbot (Anfang)" neu aufgestellt. Dieses
jedoch ohne zeitliche Zusätze. Nach der Einmündung in die Hessestraße und nach der
Bordsteinabsenkung wird ein weiteres Haltverbot mittels VZ 283-10 StVO sowie in
Höhe der Hausnummer 35 das VZ 283-20 StVO aufgestellt. Die Dillenburger Straße wird bereits von der
Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Eine dauerhafte Intensivierung der
Kontrollen ist aufgrund der verschiedenen Aufgabengebiete, für welche das
Personal eingesetzt werden muss, nicht möglich. Der Anregung wird jedoch
dahingehend entsprochen, als dass nach Umsetzung einer neuen Regelung zumindest
anfänglich die Kontrollen kurzzeitig erhöht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.04.2018, OM 3053