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Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1301 Betreff: Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in Höhe der Hausnummer 55 das Verkehrszeichen (VZ) 283-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Absolutes Haltverbot (Ende)" (plus zeitliche Zusätze) angebracht wird. Im Anschluss daran bis zur Einmündung Hessestraße wird ein VZ 283-10 StVO "Absolutes Haltverbot (Anfang)" neu aufgestellt. Dieses jedoch ohne zeitliche Zusätze. Nach der Einmündung in die Hessestraße und nach der Bordsteinabsenkung wird ein weiteres Haltverbot mittels VZ 283-10 StVO sowie in Höhe der Hausnummer 35 das VZ 283-20 StVO aufgestellt. Die Dillenburger Straße wird bereits von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Eine dauerhafte Intensivierung der Kontrollen ist aufgrund der verschiedenen Aufgabengebiete, für welche das Personal eingesetzt werden muss, nicht möglich. Der Anregung wird jedoch dahingehend entsprochen, als dass nach Umsetzung einer neuen Regelung zumindest anfänglich die Kontrollen kurzzeitig erhöht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3053

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