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Baumfällungen entlang der Hoechster-Farben-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1298 Betreff: Baumfällungen entlang der Hoechster-Farben-Straße Zu 1. Die Robinien entlang der Hoechster-Farben-Straße zwischen Ortsausgang Höchst und dem S-Bahnhof Frankfurt-Höchst Farbwerke wurden gefällt, weil die Bäume nicht mehr verkehrssicher waren. Zu 2. Die Robinien befanden sich auf privaten Flächen, die der Deutschen Bahn AG gehören. Insofern ist die Fällung dieser Bäume im Rahmen der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt zu behandeln. Die Baumschutzsatzung sieht keine Information des Ortsbeirates vor. Zu 3. - 6. Die Bäume wurden von der Deutschen Bahn AG (DB AG) ohne Genehmigung nach der Baumschutzsatzung gefällt. Dementsprechend wurden auch keine Nachpflanzungen vereinbart, die dem Ortsbeirat hätten 2017 vermittelt werden können. Bei einem Ortstermin und Vorgespräch im Jahr 2017 wurde seitens der Naturschutzbehörde die Genehmigungsfähigkeit festgestellt, weil die Bäume stark geschädigt waren. Allerdings hat die Deutsche Bahn die angeforderten Unterlagen (Lageplan, Nachpflanzungskonzept) vor der Fällung nicht vorgelegt, so dass der DB AG zum Zeitpunkt der Fällung keine Genehmigung vorlag. Aufgrund des Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung leitet die Untere Naturschutzbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Zu 7. Im Geh-/Radweg der Hoechster-Farben-Straße liegt eine Gashochdruckleitung. Gemäß den Regelungen für diese Leitung sind Baumpflanzungen unter einem Abstand von 2,50 m nicht zulässig. Derzeit wird mit der DB AG geprüft, ob die Pflanzung von neuen Bäumen auf dem Gelände der DB AG möglich ist. Ein abschließendes Ergebnis liegt aktuell nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 804