Baumfällungen entlang der Hoechster-Farben-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST
1298
Betreff: Baumfällungen
entlang der Hoechster-Farben-Straße Zu 1. Die Robinien entlang der Hoechster-Farben-Straße
zwischen Ortsausgang Höchst und dem S-Bahnhof Frankfurt-Höchst Farbwerke wurden
gefällt, weil die Bäume nicht mehr verkehrssicher waren. Zu 2. Die Robinien befanden sich auf privaten Flächen, die
der Deutschen Bahn AG gehören. Insofern ist die Fällung dieser Bäume im Rahmen
der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt zu behandeln. Die Baumschutzsatzung
sieht keine Information des Ortsbeirates vor. Zu 3. - 6. Die Bäume wurden von der Deutschen Bahn AG (DB AG)
ohne Genehmigung nach der Baumschutzsatzung gefällt. Dementsprechend wurden
auch keine Nachpflanzungen vereinbart, die dem Ortsbeirat hätten 2017
vermittelt werden können. Bei einem Ortstermin und Vorgespräch im Jahr 2017
wurde seitens der Naturschutzbehörde die Genehmigungsfähigkeit festgestellt,
weil die Bäume stark geschädigt waren. Allerdings hat die Deutsche Bahn die
angeforderten Unterlagen (Lageplan, Nachpflanzungskonzept) vor der Fällung
nicht vorgelegt, so dass der DB AG zum Zeitpunkt der Fällung keine Genehmigung
vorlag. Aufgrund des Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung leitet die
Untere Naturschutzbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Zu 7. Im Geh-/Radweg der Hoechster-Farben-Straße liegt
eine Gashochdruckleitung. Gemäß den Regelungen für diese Leitung sind
Baumpflanzungen unter einem Abstand von 2,50 m nicht zulässig. Derzeit wird mit
der DB AG geprüft, ob die Pflanzung von neuen Bäumen auf dem Gelände der DB AG
möglich ist. Ein abschließendes Ergebnis liegt aktuell nicht vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.04.2018, V 804