Personenaufzug im Johanniskindergarten
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1290
Betreff: Personenaufzug im Johanniskindergarten Der Johanniskindergarten in der Großen Spillingsgasse 22 arbeitet seit Jahren integrativ und nimmt auch schwerstbehinderte Kinder auf. Das pädagogische Konzept und die räumlichen Gegebenheiten des Kindergartens erfordern die Nutzung von zwei Etagen. Die Nutzung der oberen Etagen durch Kinder in Rollstühlen ist schwer realisierbar, weil kein Personenaufzug zur Verfügung steht. Dem Magistrat liegt momentan kein Antrag vor, den Einbau und den Betrieb eines Personenaufzuges finanziell zu unterstützen. Der Magistrat kann einen entsprechenden Antrag aus fachlicher Sicht befürworten.