Personenaufzug im Johanniskindergarten
Begründung
Johanniskindergarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist einen Personenaufzug für die behinderten Kinder in dem integrativen Johanniskindergarten in der Großen Spillingsgasse 22 einzubauen und ob die Möglichkeit der Finanzierung seitens der Stadt Frankfurt besteht? Begründung: Der Johanniskindergarten ist einer von sehr wenigen Kindergärten in Bornheim, die integrativ arbeiten und auch schwerstbehinderte Kinder aufnehmen. Da der Kindergarten eine geringe Grundfläche und offene Betreuungsgruppen hat, müssen beide Etagen genutzt werden können. Dies ist jedoch nur sehr schwer möglich, da die behinderten Kinder die Treppe nicht alleine hoch gehen können. Die ErzieherInnen müssen somit mehrmals am Tag die Kinder mit ihren Rollstühlen hoch- und runtertragen. Das ist auf Dauer nicht zumutbar. Der Johanniskindergarten hat bereits versucht eigene Mittel zu generieren, aber der Kindergarten und der Evangelische Regionalverband sehen sich nicht dazu im Stande die Kosten von 35.000 € zu tragen.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2012, OF 141/4
Betreff: Personenaufzug im Johanniskindergarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist einen Personenaufzug für die behinderten Kinder in dem integrativen Johanniskindergarten in der Großen Spillingsgasse 22 einzubauen und ob die Möglichkeit der Finanzierung seitens der Stadt Frankfurt besteht? Begründung: Der Johanniskindergarten ist einer von sehr wenigen Kindergärten in Bornheim, die integrativ arbeiten und auch schwerstbehinderte Kinder aufnehmen. Da der Kindergarten eine geringe Grundfläche und offene Betreuungsgruppen hat, müssen beide Etagen genutzt werden können. Dies ist jedoch nur sehr schwer möglich, da die behinderten Kinder die Treppe nicht alleine hoch gehen können. Die ErzieherInnen müssen somit mehrmals am Tag die Kinder mit ihren Rollstühlen hoch- und runtertragen. Das ist auf Dauer nicht zumutbar. Der Johanniskindergarten hat bereits versucht eigene Mittel zu generieren, aber der Kindergarten und der Evangelische Regionalverband sehen sich nicht dazu im Stande die Kosten von 35.000 € zu tragen.Beratung im Ortsbeirat: 4