Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtsverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1285
Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtsverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Die Entscheidung, die Baustelle in dieser Weise einzurichten wurde nach Abwägung aller Für- und Wider, mit Beteiligung der verschieden Ämter und betroffenen Firmen, getroffen. Die Verkehrsführung ist die einzige Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr bestmöglich aufrecht zu erhalten. Bis zur Baustelle wurden drei Teilsperren eingebaut, damit die Verkehrsteilnehmenden aufmerksam werden und der Umleitung folgen. Eine Rotlichtanlage kann hier nicht installiert werden, da diese suggerieren würde, dass eine Grünphase kommt, wenn man davor wartet. Nach anfänglichen Problemen hat sich der Verkehr nach Einschätzung des Magistrats an der Baustelle zwischenzeitlich normalisiert. Es handelte sich hier um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, das mittlerweile zurückgegangen ist. Die für den fließenden Verkehr zuständige Polizei hat diese Baumaßnahme in ihre Kontrollen mit einbezogen. Gemäß Auskunft der Polizei gibt es keine weiteren Vorkommnisse.