Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Begründung
Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen an der Baustelle an der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit etwa einer Woche ist die Pfaffenwiese am Ortseingang Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurück hält, wenn die Busse von Zeilsheim Richtung Unterliederbach grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (weißer Querstrich bedeutet rot, senkrecht bedeutet grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn ein Bus sie anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele AutofahrerInnen an diese Busampel heran und fahren dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen, und diese ist auf grün geschaltet, wenn bei der Busampel Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhr der Antragsteller, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgend etwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt.
Inhalt
Antrag vom 09.04.2017, OF 378/6
Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen an der Baustelle an der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit etwa einer Woche ist die Pfaffenwiese am Ortseingang Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurück hält, wenn die Busse von Zeilsheim Richtung Unterliederbach grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (weißer Querstrich bedeutet rot, senkrecht bedeutet grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn ein Bus sie anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele AutofahrerInnen an diese Busampel heran und fahren dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen, und diese ist auf grün geschaltet, wenn bei der Busampel Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhr der Antragsteller, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgend etwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt.Beratung im Ortsbeirat: 6