Querungsmöglichkeiten im Verlauf der Brückenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1282
Betreff: Querungsmöglichkeiten im Verlauf der
Brückenstraße Der Knotenpunkt
Elisabethenstraße/Brückenstraße ist im Planungs- und Bauumgriff der Maßnahme
nur insofern enthalten, als dass in diesem Bereich Bestandsanpassungen in der
Fahrbahn und in Bezug auf das barrierefreie Leitsystem stattfinden. Der
Knotenpunkt selbst wurde erst kürzlich dem Stand der Technik angepasst. Die in
der OA 145 genannten Anregungen würden umfassende Neuplanungen auslösen, da die
Verkehrsführung grundsätzlich geändert werden müsste und somit keine ad
hoc-Abwicklung im Rahmen des aktuellen Projektes möglich ist. Die Maßnahme hat bereits eine Förderzusage gemäß
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und es muss bis zum 02.08.2017
ein Baubeginn im Sinne des GVFG dem Fördergeber angezeigt werden. Bei
Überschreitung dieses Termins verfallen die erheblichen Fördermittel. Insofern bittet der Magistrat um Verständnis, dass
eine Prüfung der Anregungen bis zum Baubeginn nicht mehr stattfinden kann. Er
wird in Abhängigkeit vom Bauverlauf und den sich ggf. anbietenden
Lösungsansätzen zu einem späteren Zeitpunkt weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
21.04.2017, OA 145