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Querungsmöglichkeiten im Verlauf der Brückenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1282 Betreff: Querungsmöglichkeiten im Verlauf der Brückenstraße Der Knotenpunkt Elisabethenstraße/Brückenstraße ist im Planungs- und Bauumgriff der Maßnahme nur insofern enthalten, als dass in diesem Bereich Bestandsanpassungen in der Fahrbahn und in Bezug auf das barrierefreie Leitsystem stattfinden. Der Knotenpunkt selbst wurde erst kürzlich dem Stand der Technik angepasst. Die in der OA 145 genannten Anregungen würden umfassende Neuplanungen auslösen, da die Verkehrsführung grundsätzlich geändert werden müsste und somit keine ad hoc-Abwicklung im Rahmen des aktuellen Projektes möglich ist. Die Maßnahme hat bereits eine Förderzusage gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und es muss bis zum 02.08.2017 ein Baubeginn im Sinne des GVFG dem Fördergeber angezeigt werden. Bei Überschreitung dieses Termins verfallen die erheblichen Fördermittel. Insofern bittet der Magistrat um Verständnis, dass eine Prüfung der Anregungen bis zum Baubeginn nicht mehr stattfinden kann. Er wird in Abhängigkeit vom Bauverlauf und den sich ggf. anbietenden Lösungsansätzen zu einem späteren Zeitpunkt weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.04.2017, OA 145