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Fußgänger nicht vergessen: Borsteinabsenkung auf der Camberger Brücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Betreff: Fußgänger nicht vergessen: Borsteinabsenkung auf der Camberger Brücke Die südlichen drei Brückenbauwerke in der Camberger Straße sowie die südliche Rampe hinunter in die Gutleutstraße werden planmäßig in diesem Jahr saniert. Dabei werden auch die Fuß- und Radwege bis zur Einmündung der Herrmann-Eggert-Straße erneuert. Die Längskante zwischen Geh- und Radweg wird aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits vor der eigentlichen Brückensanierung eingeebnet, da im Zuge der dafür notwendigen Teilsperrungen der Radverkehr in beide Richtungen auf den vorhandenen Wegen im Seitenraum geführt werden muss. Die Sanierung der nördlichen beiden Brückenbauwerke und der Straßenrampe zur Galluswarte ist jedoch aufgrund der bei der Deutschen Bahn zu beantragenden Sperrpausen zeitlich verschoben worden. Daher ist hier eine Erneuerung frühestens im Jahr 2020 zu erwarten. Bis zur Sanierung der beiden nördlichen Brückenbauwerke, werden die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht weiterhin durchgeführt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten an den beiden nördlichen Brückenbauwerken wird der Geh- und Radweg analog wie auf der südlichen Rampe saniert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 Antrag vom 18.06.2021, OF 136/1