Fußgänger nicht vergessen: Borsteinabsenkung auf der Camberger Brücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Betreff: Fußgänger nicht vergessen:
Borsteinabsenkung auf der Camberger Brücke Die südlichen drei
Brückenbauwerke in der Camberger Straße sowie die südliche Rampe hinunter in
die Gutleutstraße werden planmäßig in diesem Jahr saniert. Dabei werden auch
die Fuß- und Radwege bis zur Einmündung der Herrmann-Eggert-Straße
erneuert. Die Längskante zwischen Geh- und
Radweg wird aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits vor der eigentlichen
Brückensanierung eingeebnet, da im Zuge der dafür notwendigen Teilsperrungen
der Radverkehr in beide Richtungen auf den vorhandenen Wegen im Seitenraum
geführt werden muss. Die Sanierung der nördlichen beiden Brückenbauwerke
und der Straßenrampe zur Galluswarte ist jedoch aufgrund der bei der Deutschen
Bahn zu beantragenden Sperrpausen zeitlich verschoben worden. Daher ist hier
eine Erneuerung frühestens im Jahr 2020 zu erwarten. Bis zur Sanierung der beiden nördlichen
Brückenbauwerke, werden die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht weiterhin durchgeführt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten an den beiden
nördlichen Brückenbauwerken wird der Geh- und Radweg analog wie auf der
südlichen Rampe saniert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994
Antrag vom
18.06.2021, OF
136/1