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Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen. Rebstockbad mit dem Fahrrad erreichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1279 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen. Rebstockbad mit dem Fahrrad erreichen Die Erreichbarkeit des Rebstockbades mit dem Fahrrad sollte die Fahrradständer vor dem Haupteingang des Bades zum Ziel haben. Diese lassen sich derzeit fahrend bzw. schiebend nur über eine unzureichende Zuwegung erreichen. Die Querung der Messespuren stellt gegenwärtig nur eine reine Fußgängerführung dar (und dies auch nur zu Zeiten ohne Messe bzw. ohne Nutzung des Messeparkhauses). Die betroffenen Gehwegflächen sind weder in noch gegen die Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben und von den Breiten her ebenfalls nicht dafür geeignet. Dies gilt umso mehr bei Hochbetrieb im Freibadbereich. Zudem verläuft diese Führung durch zwei Haltestellenbereiche. Im benannten Abschnitt gibt es gleich zwei zu schließende Lücken im gesamtstädtischen Radverkehrsnetz. Es sollte versucht werden, bei der angestrebten Querung der Messeparkhausstraße mit den drei Zielen Rebstockbad, Max-Pruss-Straße (Lücke 21) und Rebstockpark (Lücke 69) möglichst Synergien zu erzielen. Gleichzeitig gibt es Überlegungen für einen kompletten Neubau des Rebstockbades. Bei der Neuordnung des Areals könnte und sollte ein verändertes Wegenetz unter Berücksichtigung oben genannter Ziele Teil der Planung werden. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Umnutzung des Busdepots Römerhof in ein neues Wohnquartier gibt es Überlegungen, auch die Querbarkeit der Messeparkhausstraße zu erreichen (eventuell durch eine Brücke). Allerdings sind die potentiellen Querungsstellen für das Rebstockbad und das Römerhofareal circa 400 Meter voneinander entfernt und dürften sich nur schwer bündeln lassen. Aufgrund der Komplexität der Situation ist beabsichtigt, eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe einzuberufen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2016, V 282