Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen, Lieferverkehr reduzieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST
1274
Betreff: Flächen für
Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen, Lieferverkehr
reduzieren Zu 1. und 3.: Der Magistrat steht weiteren
Standorten von Mikrodepots - auch auf öffentlichen Parkflächen - grundsätzlich
aufgeschlossen gegenüber und beteiligt sich auch zukünftig am gemeinsamen
Projekt mit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und der House of
Logistics and Mobility (HOLM) GmbH. So wurde im Pilotprojekt mit UPS die genutzte Fläche
in der Meisengasse in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main genehmigt. In
Kooperation mit DHL Express wird ein weiteres Mikrodepot als Pilotprojekt in
der Klapperfeldstraße eingerichtet. Diese Projekte haben allerdings auch gezeigt, dass
es nur wenige geeignete Flächen im öffentlichen Verkehrsraum der Innenstadt
gibt. Nach Abschluss der Projekte sollen die Mikrodepots dauerhaft auf privater
Fläche eingerichtet werden. Zu 2. und 4.: Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) hat auf
Nachfrage mitgeteilt, dass sie bei ihren Bestandsimmobilien ebenso wie bei
ihren Neubauten großen Wert darauf legt, dass Grün- und Außenanlagen als
Aufenthaltsräume für die Bewohnerinnen und Bewohner wahrgenommen werden können.
Zudem legt die ABG Wert darauf, dass Grün- und Außenanlagen einen wichtigen und
wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas gerade in
innerstädtischen Quartieren leisten. Aus diesem Grund wird die ABG keinerlei
weitere Flächen zur Versiegelung in Form der Bereitstellung für Mikrodepots
ausweisen. Ebenso stellt die ABG auch keine Flächen für Altkleidercontainer und
ähnliches zur Verfügung. Es ist vielmehr eine logistische Aufgabe der
Paketdienstleister dafür Sorge zu tragen, dass durch ein intelligentes
Logistikkonzept nicht mehrere Dienstleister hintereinander Quartiere befahren.
Dies kann jedoch nicht Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft sein. Die Nassauische Heimstätte hat mitgeteilt, dass aus
ihrer Sicht bereits versiegelte Flächen als Standort für Mikrodepots in Frage
kommen. Eine Entscheidung im Einzelfall setzt eine jeweils genaue Betrachtung
der Situation vor Ort sowie der Anforderungen an ein solches Depot voraus.
Jede weitere Auflage, die Teil einer Baugenehmigung
wird, erschwert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und ist aus Sicht der
Nassauischen Heimstätte daher mit Skepsis zu betrachten. Zu 5.: Einige Paketdienstleister haben ihr Interesse
zurückgezogen, da nur wenig geeigneter Raum in der Innenstadt zur Verfügung
steht. Sollten sich noch Anbieter für ein Pilotprojekt melden, wird eine
wohlwollende Flächenprüfung vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.04.2018, OM 2999