Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Vorfahrtsregelung ist derzeit nicht eindeutig. Das Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrt gewähren) wird daher entfernt, so dass die Vorfahrtsregelung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO (rechts vor links) gilt.