Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Vorfahrtsregelung ist derzeit nicht eindeutig. Das Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrt gewähren) wird daher entfernt, so dass die Vorfahrtsregelung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO (rechts vor links) gilt.

Verknüpfte Vorlagen