Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße
Begründung
Auerweg/Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, an der Einmündung Auerweg/Friedberger Landstraße aus nördlicher Richtung deutliche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die darauf hinweisen, dass die aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge vorfahrtsberechtigt sind. Begründung: Westlich parallel zur B 521 verläuft die Zufahrt zur BG-Unfallklinik bzw. zum Blumen-Großmarkt. Diese Parallelstraße wird stark von Fahrradfahrern genutzt. Die aus nördlicher Richtung kommenden Radfahrer fahren aufgrund des Gefälles in der Regel mit hoher Geschwindigkeit und übersehen das vorhandene Verkehrsschild: "Vorfahrt achten", welches auf die Vorfahrtsberechtigung der aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge hinweist. Da der Auerweg aufgrund der Zufahrt zu den Parkmöglichkeiten für die BGU-Mitarbeiter von Autos durchaus rege genutzt wird, kommt es an dieser Stelle immer wieder zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen. Eine deutliche Markierung auf der Fahrbahn, die von Radfahrern nicht so leicht übersehen werden kann, kann hier für Abhilfe sorgen.