Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim
Stellungnahme des Magistrats
Im Zuge der bauzeitlichen Verstärkung der Brückenverbindung zwischen Berkersheim und Harheim wurde die Bestandsbrücke mit einer Behelfsbrücke mit einem einseitig angehängten Steg überbaut. Der Steg ermöglicht es dem Rad- und Fußverkehr, die Brücke getrennt vom motorisierten Verkehr zu überqueren. Die vom Ortsbeirat beanstandete Beschilderung mit Verkehrszeichen 239 "Gehweg" während der halbseitigen Arbeiten am künftigen, provisorischen Brückenbauwerk stellte einen baubedingten Zwischenzustand dar und war durch die verbleibenden geringen Breiten bedingt sowohl sachgerecht als auch erforderlich. Dass sich nicht alle Verkehrsteilnehmenden an die durch die Beschilderung angeordneten Verhaltensweisen halten, ist zu bedauern, spricht aber nicht gegen das straßenverkehrsbehördliche Handeln. Nach Ende des baubedingten Zwischenzustandes ist durch Beschilderung des Steges mit Verkehrszeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" den Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben, entweder die Fahrbahn oder den Steg zu benutzen. Der Magistrat setzt dabei auf ein rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten der Verkehrsteilnehmenden.