Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST
1260
Betreff: Umgestaltung eines
Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich Angesichts der sehr geringen
Verkehrsbedeutung, die sich auch in einer minimalen Verkehrsbelastung von
maximal 20 Fahrzeugen pro Stunde, die im Rahmen einer Langzeitmessung erhoben
wurde, wiederspiegelt, sieht der Magistrat, auch unter Berücksichtigung der die
Anregung tragenden Begründung, keine Notwendigkeit, der Anregung zu
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.05.2012, OM 1212