Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1260
Betreff: Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich Angesichts der sehr geringen Verkehrsbedeutung, die sich auch in einer minimalen Verkehrsbelastung von maximal 20 Fahrzeugen pro Stunde, die im Rahmen einer Langzeitmessung erhoben wurde, wiederspiegelt, sieht der Magistrat, auch unter Berücksichtigung der die Anregung tragenden Begründung, keine Notwendigkeit, der Anregung zu entsprechen.