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Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1260 Betreff: Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich Angesichts der sehr geringen Verkehrsbedeutung, die sich auch in einer minimalen Verkehrsbelastung von maximal 20 Fahrzeugen pro Stunde, die im Rahmen einer Langzeitmessung erhoben wurde, wiederspiegelt, sieht der Magistrat, auch unter Berücksichtigung der die Anregung tragenden Begründung, keine Notwendigkeit, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1212

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