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Umgestaltung eines Teilabschnitts des .Schießgrabens. als Verkehrsberuhigter Bereich

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER, LINKE.

Begründung

des "Schießgrabens" als Verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße "Schießgraben", zwischen Hausnummer 13 und der Einmündung in die Röhrborngasse, als Verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Begründung: Die Straße "Röhrborngasse" wird an der oben bezeichneten Stelle von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt, auf die die motorisierten Verkehrsteilnehmer bisher wenig Rücksicht nehmen. Viele halten sich zwar an Tempo 30 km/h, nicht aber an das dort eigentlich erforderliche Schritttempo. Durch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, wird die zulässige Geschwindigkeit auf Schrittempo gemindert und die Verantwortung beziehungsweise die Pflicht auf Rücksichtnahme auf die motorisierten Nutzer fokussiert.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2012, OF 120/16 Betreff: Umgestaltung eines Teilabschnitts des "Schießgrabens" als Verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße "Schießgraben", zwischen Hausnummer 13 und der Einmündung in die Röhrborngasse, als Verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Begründung: Die Straße "Röhrborngasse" wird an der oben bezeichneten Stelle von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt, auf die die motorisierten Verkehrsteilnehmer bisher wenig Rücksicht nehmen. Viele halten sich zwar an Tempo 30 km/h, nicht aber an das dort eigentlich erforderliche Schritttempo. Durch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, wird die zulässige Geschwindigkeit auf Schrittempo gemindert und die Verantwortung beziehungsweise die Pflicht auf Rücksichtnahme auf die motorisierten Nutzer fokussiert. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1212 2012 Die Vorlage OF 120/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen