Umgestaltung eines Teilabschnitts des .Schießgrabens. als Verkehrsberuhigter Bereich
Begründung
des "Schießgrabens" als Verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße "Schießgraben", zwischen Hausnummer 13 und der Einmündung in die Röhrborngasse, als Verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Begründung: Die Straße "Röhrborngasse" wird an der oben bezeichneten Stelle von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt, auf die die motorisierten Verkehrsteilnehmer bisher wenig Rücksicht nehmen. Viele halten sich zwar an Tempo 30 km/h, nicht aber an das dort eigentlich erforderliche Schritttempo. Durch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, wird die zulässige Geschwindigkeit auf Schrittempo gemindert und die Verantwortung beziehungsweise die Pflicht auf Rücksichtnahme auf die motorisierten Nutzer fokussiert.