Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1256
Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee In Höhe des Eingangs zur Sportanlage Riedberg befindet sich bereits eine Querungshilfe. Der Abstand zwischen der Querungshilfe und der Bushaltestelle Paul-Apel-Straße beträgt lediglich ca. 30 Meter. Aus diesem Grund wird von der Einrichtung einer weiteren Querungshilfe Abstand genommen. Die Altenhöferallee ist die Haupterschließungsstraße des Stadtteils Riedberg. Durch ihren Ausbauzustand und den dort verlaufenden ÖPNV-Verkehr ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat wird die Verkehrssituation jedoch weiter beobachten und soweit notwendig entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat ergreifen. Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1111 Antrag vom 24.08.2012, OF 154/12