Fußgängerüberweg in der Altenhöferallee
Begründung
Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Bereich der Bushaltestelle Paul-Apel-Weg und der Einmündung des neu benannten Valentin-Schmetzer-Wegs anlegen zu lassen, um zwischen der Bushaltestelle und dem Eingang zur Sportanlage Riedberg und der im Bau befindlichen Kindertagesstätte die Straßenüberquerung sicherer zu gestalten. Des Weiteren wird gebeten zu prüfen, ob in diesem Straßenabschnitt wegen der Kindertagesstätte und der Sportanlage eine Tempobegrenzung auf 30 km/h und eine auf Kinder hinweisende Fahrbahnmarkierung vorgesehen werden kann. Begründung: Bedingt durch den breiten Fahrbahnausbau der Altenhöferallee und der Nähe zur Landstraße L 3019 besteht die Neigung zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten. Die Markierung eines Fußgängerüberwegs wird für notwendig erachtet um Fußgänger, insbesondere Kinder, auf einen gekennzeichneten Überweg zu führen, der von AutofahrerInnen stärker beachtet wird.