Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1245 Betreff: Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur
aufstellen, sondern auch durchsetzen Der Magistrat hat
die Anregung des Ortsbeirats 01, Regeln für freilaufende Hunde im
Lotte-Specht-Park nicht nur aufzustellen, sondern auch durchzusetzen, intensiv
geprüft. Zu Punkt 1: In der Grünanlagensatzung zur Benutzung öffentlicher
Grünflächen ist geregelt, dass Hunde nur auf eigens hierfür gekennzeichneten
Flächen ohne Leine laufen dürfen. Ansonsten sind Hunde an einer bis zu 2 m
langen Leine zu führen. Eine zusätzliche Beschilderung der öffentlichen
Grünflächen mit Hinweis auf die geltende Satzung ist vom Fachamt nicht
vorgesehen. Die geltende Grünanlagensatzung ist im Internet unter
www.frankfurt.de einsehbar, außerdem hat das Grünflächenamt einen Flyer
herausgegeben, in dem alle Regelungen der Satzung zusammengefasst sind. Er ist
beim Grünflächenamt und z.B. in den Stadtteilbüchereien oder bei der
Bürgerberatung erhältlich. Zu Punkt 2: Das Ordnungsamt führte im April 2019 verstärkt
Kontrollen durch und gab mehrfach Hinweise an angetroffene Hundehalter auf die
neu eingerichtete Hundeauslauffläche am Römischen Ring. Diese verstärkten
Kontrollgänge sollen auch in Zukunft durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die
Grünanlagensatzung können Polizei und Ordnungsbehörden auf einer rechtssicheren
Grundlage handeln. Missbräuchliche Nutzung und Verhalten können somit jederzeit
bei der Stadtpolizei zur Anzeige gebracht werden, hierzu zählt auch das
Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen oder freilaufende Hunde außerhalb
der Hundeauslaufflächen. Zu Punkt 3: Siehe Anmerkungen unter Punkt 2. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4395