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Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1245 Betreff: Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzen Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats 01, Regeln für freilaufende Hunde im Lotte-Specht-Park nicht nur aufzustellen, sondern auch durchzusetzen, intensiv geprüft. Zu Punkt 1: In der Grünanlagensatzung zur Benutzung öffentlicher Grünflächen ist geregelt, dass Hunde nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen ohne Leine laufen dürfen. Ansonsten sind Hunde an einer bis zu 2 m langen Leine zu führen. Eine zusätzliche Beschilderung der öffentlichen Grünflächen mit Hinweis auf die geltende Satzung ist vom Fachamt nicht vorgesehen. Die geltende Grünanlagensatzung ist im Internet unter www.frankfurt.de einsehbar, außerdem hat das Grünflächenamt einen Flyer herausgegeben, in dem alle Regelungen der Satzung zusammengefasst sind. Er ist beim Grünflächenamt und z.B. in den Stadtteilbüchereien oder bei der Bürgerberatung erhältlich. Zu Punkt 2: Das Ordnungsamt führte im April 2019 verstärkt Kontrollen durch und gab mehrfach Hinweise an angetroffene Hundehalter auf die neu eingerichtete Hundeauslauffläche am Römischen Ring. Diese verstärkten Kontrollgänge sollen auch in Zukunft durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die Grünanlagensatzung können Polizei und Ordnungsbehörden auf einer rechtssicheren Grundlage handeln. Missbräuchliche Nutzung und Verhalten können somit jederzeit bei der Stadtpolizei zur Anzeige gebracht werden, hierzu zählt auch das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen oder freilaufende Hunde außerhalb der Hundeauslaufflächen. Zu Punkt 3: Siehe Anmerkungen unter Punkt 2. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4395