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Zukunft des Areals Marienkrankenhaus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1245 Betreff: Zukunft des Areals Marienkrankenhaus Zu 1.) Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße befindet sich als Vorlage M 98 im Beschlussgang und hat dem Ortsbeirat inzwischen vorgelegen. Wie in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.14 beschlossen, befindet sich ein entsprechender Termin mit der Ortsvorsteherin in Abstimmung. Zu 2.) Es wurden allgemeine Beratungsgespräche zwischen der Stadt Frankfurt und dem Träger des Marienkrankenhauses bezüglich der alternativen Nutzung des Areals geführt. Eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Areals mit dem Entwicklungsziel Wohnen liegt der Bauaufsicht Frankfurt derzeit zur Prüfung vor. Die Anforderungen an die künftige Nutzung und Bebauung des Areals ergibt sich aus der planungsrechtlichen Situation. Demnach ist das Gelände im Regionalen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf- Krankenhaus definiert. Es besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan, so dass für die Zulässigkeit von Bauvorhaben allein die Einfügung in die nähere, prägende Umgebung entscheidend ist. Zusätzlich findet die Erhaltungssatzung E 39- Nordend I Anwendung, die den gründerzeitlichen Altbaubestand des Marienkrankenhauses als besonders erhaltenswerten Gebäudeteil schützt. Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße verfolgt das Ziel, die "planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen entwicklungsfähigen Gesundheitsstandort durch Sicherung der Krankenhausnutzung beiderseits der Richard-Wagner-Straße" zu schaffen. Weiterhin soll "die angrenzende Nutzung mit stadtbildprägenden und denkmalgeschützten Wohngebäuden [...] ebenfalls in ihrem Bestand gesichert werden". Dabei ist "zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Wohnnutzung ergänzt werden kann". Zu 3.) Der Zeitpunkt des Umzugs des Marienkrankenhauses ist dem Magistrat nicht bekannt. Gleiches gilt für eine optionale Zwischennutzung. Zu 4.) Der gründerzeitliche Gebäudeteil des Marienkrankenhauses wurde in der Analyse der Erhaltungssatzung E 39- Nordend I als besonders erhaltenswerter Gebäudeteil festgestellt. Eine Erhaltung des Gebäudes kann aus Sicht des Magistrats hierdurch sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2014, V 1045

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