Zukunft des Areals Marienkrankenhaus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST
1245
Betreff: Zukunft des Areals
Marienkrankenhaus Zu 1.) Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 903
- Richard-Wagner-Straße befindet sich als Vorlage M 98 im Beschlussgang und hat
dem Ortsbeirat inzwischen vorgelegen. Wie in der Ortsbeiratssitzung vom
10.07.14 beschlossen, befindet sich ein entsprechender Termin mit der
Ortsvorsteherin in Abstimmung. Zu 2.) Es wurden allgemeine Beratungsgespräche zwischen der
Stadt Frankfurt und dem Träger des Marienkrankenhauses bezüglich der
alternativen Nutzung des Areals geführt. Eine Bauvoranfrage zur
Nutzungsänderung des Areals mit dem Entwicklungsziel Wohnen liegt der
Bauaufsicht Frankfurt derzeit zur Prüfung vor. Die Anforderungen an die künftige Nutzung und
Bebauung des Areals ergibt sich aus der planungsrechtlichen Situation. Demnach
ist das Gelände im Regionalen Flächennutzungsplan als Fläche für den
Gemeinbedarf- Krankenhaus definiert. Es besteht kein rechtskräftiger
Bebauungsplan, so dass für die Zulässigkeit von Bauvorhaben allein die
Einfügung in die nähere, prägende Umgebung entscheidend ist. Zusätzlich findet
die Erhaltungssatzung E 39- Nordend I Anwendung, die den gründerzeitlichen
Altbaubestand des Marienkrankenhauses als besonders erhaltenswerten Gebäudeteil
schützt. Der neu aufzustellende Bebauungsplan
Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße verfolgt das Ziel, die "planungsrechtlichen
Voraussetzungen für einen entwicklungsfähigen Gesundheitsstandort durch
Sicherung der Krankenhausnutzung beiderseits der Richard-Wagner-Straße" zu
schaffen. Weiterhin soll "die angrenzende Nutzung mit stadtbildprägenden und
denkmalgeschützten Wohngebäuden [...] ebenfalls in ihrem Bestand gesichert
werden". Dabei ist "zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Wohnnutzung ergänzt
werden kann". Zu 3.) Der Zeitpunkt des Umzugs des Marienkrankenhauses ist
dem Magistrat nicht bekannt. Gleiches gilt für eine optionale
Zwischennutzung.
Zu 4.) Der gründerzeitliche Gebäudeteil des
Marienkrankenhauses wurde in der Analyse der Erhaltungssatzung E 39- Nordend I
als besonders erhaltenswerter Gebäudeteil festgestellt. Eine Erhaltung des
Gebäudes kann aus Sicht des Magistrats hierdurch sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.06.2014, V
1045