Auftragen eines Piktogramms "Eingeschränktes Haltverbot" vor der Schäfflestraße 29
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1241
Betreff: Auftragen eines Piktogramms "Eingeschränktes Haltverbot" vor der Schäfflestraße 29 Der genannte Bereich wurde mehrfach besichtigt. Es konnte keine zugeparkte Einfahrt festgestellt werden; es liegen auch keine Beschwerden vor. Der Bordstein vor der Schäfflestraße 29 ist abgesenkt und die Oberfläche auffällig unterschiedlich gestaltet. Damit sollte den Verkehrsteilnehmer*innen klar sein, dass hier kein Fahrzeug abgestellt werden darf. Wer hier trotzdem sein Fahrzeug abstellt, handelt bewusst rechtswidrig. Dem ist auch mit einer weiteren Beschilderung in Form von Piktogrammen nicht abzuhelfen. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.