Spielgelegenheiten Notunterkunft Oberschelder Weg 12 c
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1234
Betreff: Spielgelegenheiten Notunterkunft Oberschelder Weg 12 c Zu 1: Im Ergebnis hat sich die Arbeitsgruppe für ein Spielzimmer, mit Betreuung im Untergeschoß der Liegenschaft Oberschelder Weg 12 c entschieden, dessen Einrichtung umgehend realisiert werden kann. Verzögerungen ergaben sich, da ein zunächst in Betracht gezogener Raum nicht der Arbeitstättenverordnung entsprach und Lösungsalternativen nicht erkennbar waren. Hinsichtlich des Spielplatzes konnte bisher keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da neben den Rechtsvorschriften Sicherheitskriterien und Haftungsfragen zu beachten sind. Zu 2: Die Umsetzung des Ergebnisses ist bereits in die Wege geleitet. Sie wird durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, als Träger der Einrichtung, bis November 2011 erfolgen. Zu 3: Von der Errichtung eines Spielplatzes wurde wegen der schwelenden Nachbarschaftskonflikte, die dort keine Spielgelegenheiten wollen, Abstand genommen. Zudem hätte allein die Bauplanung zu viel Zeit in Anspruch genommen und zu keiner greifbaren Lösung geführt. Jede Familie wird bei Einzug über das Spielangebot im Umfeld informiert. Auf Wunsch werden die Familien auch dorthin begleitet.