Spielgelegenheiten Notunterkunft Oberschelder Weg 12 c
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Oberschelder Weg 12 c In den letzten Tagen war der Presse zu entnehmen, fehlen bei der seit 2003 angemieteten Notunterkunft im Oberschelder Weg 12 c für die untergebrachten Kinder Spielgelegen-heiten und seit 2008 bemüht sich eine Arbeitsgruppe um eine Lösung.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2011, OF 59/8
Betreff: Spielgelegenheiten Notunterkunft
Oberschelder Weg 12 c In den letzten Tagen war der Presse zu
entnehmen, fehlen bei der seit 2003 angemieteten Notunterkunft im Oberschelder
Weg 12 c für die untergebrachten Kinder Spielgelegen-heiten und seit 2008
bemüht sich eine Arbeitsgruppe um eine Lösung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen, folgende Fragen an den Magistrat zu richten und um Beantwortung zu
bitten: Zu welchen Ergebnissen ist die
Arbeitsgruppe zur Beseitigung des Missstandes hinsichtlich fehlender
Spielgelegenheit gelangt und warum dauerten es so lange, zu Ergebnissen zu
gelangen? Wann werden die
Ergebnisse umgesetzt? Welche
Spielgelegenheiten außerhalb der Räumlichkeiten sind vorgesehen und wann und wo
werden diese Spielgelegenheiten zur Verfügung gestellt? Begründung: Derzeit ist jede dritte Person in der
Übergangsunterkunft ein Kind (von 90 bis 100 Bewohnern sind es 35 Kinder) - so
war es der Presse zu entnehmen. Es wurde berichtet, dass den Kindern Spielplätze in
der Umgebung angeboten wurden. Aus unserer Sicht befinden sich keine
Spielgelegenheiten in unmittelbarer Nähe sondern sind doch in einiger
Entfernung vorhanden. Zusätzlich sind die Bewohner eher Ortsfremd und sollen
sich darum bemühen, die Aufenthaltszeit in der Übergangsunterkunft zu
verkürzen. Eine Beaufsichtigung der Kinder beim Spielen auf entfernten
Spielplätzen ist diesem Ziel sicherlich nicht förderlich. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8
am 11.08.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2011
Die Vorlage OF
59/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme