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Tempo 30 auf der Gutleutstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird damit entsprochen, dass die vom Ortsbeirat gewünschte Temporeduzierung in Fahrtrichtung stadteinwärts im Bereich des Kinderzentrums Gutleutstraße und des Altenheims der AWO umgesetzt wird. Die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, ist möglich, wenn sich bestimmte Einrichtungen (Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horte, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser) im unmittelbaren Bereich der Straße befinden. Ein direkter Zugang zur Straße muss vorhanden sein. Diese Voraussetzungen treffen nur auf das Kinderzentrum Gutleutstraße und das Altenheim der AWO zu (Die Schule am Sommerhoffpark und die Hermann-Herzog-Schule liegen nicht im unmittelbaren Bereich der Gutleutstraße). Eine Temporeduzierung soll insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn es sich bei der Straße um eine Vorfahrtstraße handelt. Die Gutleutstraße ist im Bereich vom Baseler Platz bis zur Anschlussstelle an die BAB A5 mittels Verkehrszeichen 306 Straßenverkehrs-Ordnung als Vorfahrtstraße ausgewiesen. In diesen Bereich fällt auch der Abschnitt zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße. Beide betroffene Einrichtungen liegen auf der Südseite der Gutleutstraße (Fahrtrichtung stadteinwärts). Zu Fuß Gehende können die Fahrbahn über die nahegelegene Lichtsignalanlage queren. Sowohl die Landespolizei als auch die Städtische Verkehrspolizei kontrollieren die Geschwindigkeit von Fahrzeugen. Die Landespolizei überwacht Unfallschwerpunkte, Grundnetz- und Ausfallstraßen, während die Städtische Verkehrspolizei sich auf Schulwege, Wohngebiete, Tempo-30 Zonen und Bushaltestellen konzentriert. Die Städtische Verkehrspolizei führt keine Geschwindigkeitskontrollen auf der Gutleutstraße durch. Da stationäre Geschwindigkeitskontrollanlagen in Frankfurt am Main ausschließlich in Kombination mit Rotlichtüberwachung, an unfallauffälligen Kreuzungen aufgestellt werden, lässt sich der Anregung bezüglich der Geschwindigkeitskontrollen nicht entsprechen. Unabhängig davon können stationäre Anlagen nur punktuell Einfluss nehmen und sind für längere Streckenabschnitte ungeeignet.

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