Tempo 30 auf der Gutleutstraße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Gutleutstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, am besten durch eine fest installierte Messanlage, durchzuführen.
Begründung
Die Gutleutstraße, insbesondere stadtauswärts, wird von nicht wenigen Autofahrern als Rennstrecke mißbraucht. Trotz der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind hier Geschwindigkeiten weit darüber hinaus (oft sogar über 100 km/h) an der Tagesordnung. Auch wenn die Gutleutstraße eine so genannte "Grundnetzstraße" ist, hat der Magistrat dennoch die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem genannten Bereich auf 30 km/h zu beschränken, da sich hier drei Schulen (Werner-von-Siemens-Schule, Schule am Sommerhoffpark, Hermann-Herzog-Schule) und eine Kindertagesstätte (Kita 82) befinden (dazu kommen noch ein Altenwohnheim und eine Flüchtlingsunterkunft, in der Familien mit kleinen Kindern untergebracht sind).