Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Tempo 30 auf der Gutleutstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Gutleutstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, am besten durch eine fest installierte Messanlage, durchzuführen.

Begründung

Die Gutleutstraße, insbesondere stadtauswärts, wird von nicht wenigen Autofahrern als Rennstrecke mißbraucht. Trotz der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind hier Geschwindigkeiten weit darüber hinaus (oft sogar über 100 km/h) an der Tagesordnung. Auch wenn die Gutleutstraße eine so genannte "Grundnetzstraße" ist, hat der Magistrat dennoch die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem genannten Bereich auf 30 km/h zu beschränken, da sich hier drei Schulen (Werner-von-Siemens-Schule, Schule am Sommerhoffpark, Hermann-Herzog-Schule) und eine Kindertagesstätte (Kita 82) befinden (dazu kommen noch ein Altenwohnheim und eine Flüchtlingsunterkunft, in der Familien mit kleinen Kindern untergebracht sind).

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 44
OBR 1
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6691 2020 1. Der Änderungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1446/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD CDU FDP Die Partei
Ablehnung:
Grüne Linke ÖkoLinX-ARL U.B Gegen Cdu

Verknüpfte Vorlagen