Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehe-maligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST
1224
Betreff: Sicherung der
Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite
der ehe-maligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten
illegalen Mülldeponie Dem Magistrat liegen keine Hinweise vor,
die die Standsicherheit der Stahlbetonkonstruktion in Frage stellen
könnten. Die so genannte
illegale Mülldeponie ist von der Straße aus nicht einsehbar und steht im
Zusammenhang mit den Baumaßnahmen auf der Liegenschaft. Es besteht keine
rechtliche Möglichkeit, die aus hygienischer Sicht unbedenklichen Gegenstände
entfernen zu lassen. Bezüglich der zukünftigen Nutzung des Areals liegt
dem Magistrat bereits ein Antrag vor, der die Errichtung von Wohnungsbau zum
Ziel hat. Die Planungen werden derzeit seitens der Bauherren überarbeitet, um
die Genehmigungsfähigkeit zu erlangen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2011, OM 333