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Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehe-maligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1224 Betreff: Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehe-maligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie Dem Magistrat liegen keine Hinweise vor, die die Standsicherheit der Stahlbetonkonstruktion in Frage stellen könnten. Die so genannte illegale Mülldeponie ist von der Straße aus nicht einsehbar und steht im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen auf der Liegenschaft. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, die aus hygienischer Sicht unbedenklichen Gegenstände entfernen zu lassen. Bezüglich der zukünftigen Nutzung des Areals liegt dem Magistrat bereits ein Antrag vor, der die Errichtung von Wohnungsbau zum Ziel hat. Die Planungen werden derzeit seitens der Bauherren überarbeitet, um die Genehmigungsfähigkeit zu erlangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 333