Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie durch ein Standsicherungsgutachten und weitere Maßnahmen, für die seit mehr als 15 Jahren dahin rottende Bauruine sichergestellt werden kann, dass die von dem Grundstück für die Bevölkerung ausgehende Gefahr beseitigt werden kann, und das Grundstück einer sinnvollen Nutzung, eventuell Wohnungsbau nach Abriss der Ruine zugeführt werden kann.
- Zu veranlassen, dass die sich im Seitenbereich der Bauruine zur ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipzigerstraße 36 befindliche illegale Mülldeponie beseitigt wird. Begründung: Die Bauruine im Hinterhof der Leipzigerstraße 32 rottet seit mehr als 15 Jahren vor sich hin. Sie ist in einem total heruntergekommenen Zustand. Es besteht die Gefahr, dass sich in dem Gebäude Ratten und andere Tiere tummeln. Im Vorderbereich der Leipzigerstraße 32 befinden sich 2 Gaststätten und an der Seite des Grundstücks an der Wildunger Straße und an der Falkstraße befinden sich Wohngebäude mit einem Kinderspielplatz. Zum Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen durch die Bauruine und die illegale Mülldeponie sind Maßnahmen wie ein Standsicherungsgutachten, ein Abriss und Neubau, sowie die Entfernung der wilden Mülldeponie dringend erforderlich. Anlage 1 (ca. 146 KB)
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 49/2
Betreff: Sicherung der Bauruine im Hinterhof
der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik
im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen
und zu berichten, wie durch ein Standsicherungsgutachten und weitere Maßnahmen,
für die seit mehr als 15 Jahren dahin rottende Bauruine sichergestellt werden
kann, dass die von dem Grundstück für die Bevölkerung ausgehende Gefahr
beseitigt werden kann, und das Grundstück einer sinnvollen Nutzung, eventuell
Wohnungsbau nach Abriss der Ruine zugeführt werden kann. 2. Zu veranlassen, dass die sich im
Seitenbereich der Bauruine zur ehemaligen Fabrik im Hinterhof der
Leipzigerstraße 36 befindliche illegale Mülldeponie beseitigt wird. Begründung: Die Bauruine im Hinterhof der
Leipzigerstraße 32 rottet seit mehr als 15 Jahren vor sich hin. Sie ist in
einem total heruntergekommenen Zustand. Es besteht die Gefahr, dass sich in dem
Gebäude Ratten und andere Tiere tummeln. Im Vorderbereich der Leipzigerstraße
32 befinden sich 2 Gaststätten und an der Seite des Grundstücks an der
Wildunger Straße und an der Falkstraße befinden sich Wohngebäude mit einem
Kinderspielplatz. Zum Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen durch
die Bauruine und die illegale Mülldeponie sind Maßnahmen wie ein
Standsicherungsgutachten, ein Abriss und Neubau, sowie die Entfernung der
wilden Mülldeponie dringend erforderlich. Anlage 1 (ca. 146 KB) Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2
am 12.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2011
Die
Vorlage OF 49/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme