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Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie durch ein Standsicherungsgutachten und weitere Maßnahmen, für die seit mehr als 15 Jahren dahin rottende Bauruine sichergestellt werden kann, dass die von dem Grundstück für die Bevölkerung ausgehende Gefahr beseitigt werden kann, und das Grundstück einer sinnvollen Nutzung, eventuell Wohnungsbau nach Abriss der Ruine zugeführt werden kann.
  2. Zu veranlassen, dass die sich im Seitenbereich der Bauruine zur ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipzigerstraße 36 befindliche illegale Mülldeponie beseitigt wird. Begründung: Die Bauruine im Hinterhof der Leipzigerstraße 32 rottet seit mehr als 15 Jahren vor sich hin. Sie ist in einem total heruntergekommenen Zustand. Es besteht die Gefahr, dass sich in dem Gebäude Ratten und andere Tiere tummeln. Im Vorderbereich der Leipzigerstraße 32 befinden sich 2 Gaststätten und an der Seite des Grundstücks an der Wildunger Straße und an der Falkstraße befinden sich Wohngebäude mit einem Kinderspielplatz. Zum Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen durch die Bauruine und die illegale Mülldeponie sind Maßnahmen wie ein Standsicherungsgutachten, ein Abriss und Neubau, sowie die Entfernung der wilden Mülldeponie dringend erforderlich. Anlage 1 (ca. 146 KB)

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 49/2 Betreff: Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie durch ein Standsicherungsgutachten und weitere Maßnahmen, für die seit mehr als 15 Jahren dahin rottende Bauruine sichergestellt werden kann, dass die von dem Grundstück für die Bevölkerung ausgehende Gefahr beseitigt werden kann, und das Grundstück einer sinnvollen Nutzung, eventuell Wohnungsbau nach Abriss der Ruine zugeführt werden kann. 2. Zu veranlassen, dass die sich im Seitenbereich der Bauruine zur ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipzigerstraße 36 befindliche illegale Mülldeponie beseitigt wird. Begründung: Die Bauruine im Hinterhof der Leipzigerstraße 32 rottet seit mehr als 15 Jahren vor sich hin. Sie ist in einem total heruntergekommenen Zustand. Es besteht die Gefahr, dass sich in dem Gebäude Ratten und andere Tiere tummeln. Im Vorderbereich der Leipzigerstraße 32 befinden sich 2 Gaststätten und an der Seite des Grundstücks an der Wildunger Straße und an der Falkstraße befinden sich Wohngebäude mit einem Kinderspielplatz. Zum Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen durch die Bauruine und die illegale Mülldeponie sind Maßnahmen wie ein Standsicherungsgutachten, ein Abriss und Neubau, sowie die Entfernung der wilden Mülldeponie dringend erforderlich. Anlage 1 (ca. 146 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2011 Die Vorlage OF 49/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme