Städtische Parzelle in Harheim-Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B. Se-niorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST
1222
Betreff: Städtische
Parzelle in Harheim-Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung
einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B.
Se-niorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven
Treffs und Kleingewerbe Wohnungen, auch für Menschen mit
besonderem Wohnbedarf, sind in Mischgebieten (MI-Gebiet) gemäß § 6
Baunutzungsverordnung grundsätzlich zulässig. Dies trifft auch für das im
Bebauungsplan Nr. 681 Wohngebiet Harheim Nord ausgewiesenem Mischgebiet zu,
welches unter anderem das Flurstück 264/3, Flur 3, Gemarkung Harheim umfasst.
Zurzeit wird das Grundstück für eine
temporäre Kindertagesstätte genutzt. Mit Fertigstellung des Neubaus, der hier
ausgelagerten Kindertagesstätte, kann der Rückbau der aufgestellten Container
erfolgen. Dieser soll voraussichtlich bis Ende des Jahres 2014 geschehen. Eine
dauerhafte Nutzung als Kita ist nicht beabsichtigt. Folgenutzungen können
umgesetzt werden, sobald der Rückbau abgeschlossen wurde. In welchem Umfang Wohnen für ältere Menschen oder
ein Mehrgenerationenhaus realisierbar sind und wie eine entsprechende
Einrichtung dauerhaft gesichert werden kann, ist anhand konkreter Planungen und
Konzepte zu prüfen, sobald diese vorliegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.06.2014, OM 3240