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Städtische Parzelle in Harheim-Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B. Se-niorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1222 Betreff: Städtische Parzelle in Harheim-Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B. Se-niorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe Wohnungen, auch für Menschen mit besonderem Wohnbedarf, sind in Mischgebieten (MI-Gebiet) gemäß § 6 Baunutzungsverordnung grundsätzlich zulässig. Dies trifft auch für das im Bebauungsplan Nr. 681 Wohngebiet Harheim Nord ausgewiesenem Mischgebiet zu, welches unter anderem das Flurstück 264/3, Flur 3, Gemarkung Harheim umfasst. Zurzeit wird das Grundstück für eine temporäre Kindertagesstätte genutzt. Mit Fertigstellung des Neubaus, der hier ausgelagerten Kindertagesstätte, kann der Rückbau der aufgestellten Container erfolgen. Dieser soll voraussichtlich bis Ende des Jahres 2014 geschehen. Eine dauerhafte Nutzung als Kita ist nicht beabsichtigt. Folgenutzungen können umgesetzt werden, sobald der Rückbau abgeschlossen wurde. In welchem Umfang Wohnen für ältere Menschen oder ein Mehrgenerationenhaus realisierbar sind und wie eine entsprechende Einrichtung dauerhaft gesichert werden kann, ist anhand konkreter Planungen und Konzepte zu prüfen, sobald diese vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2014, OM 3240