Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z..B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD

Begründung

Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf der im B-Plan-Nord als Ml-Gebiet ausgewiesenen Fläche eine Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B. Seniorenwohnungen) oder ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und mit einer dem vorhanden Nettomarkt ergänzenden kleinen Gewerbefläche seitens eines Trägers realisiert werden könne. Dabei wäre sicherzustellen, dass die dann entstandenen Wohn- und Gewerbeflächen im Eigentum des Trägers verblieben, um die geplante Nutzung dauerhaft zu gewährleisten. Im Gegenzuge könnte der OBR sich vorstellen, dass die im Baugebiet Süd befindliche Fläche für "Wohnen mit besonderem Wohnbedarf" einer moderaten Wohnbebauung zugeführt werden könnte. Gegebenenfalls wären konkrete Planungsvarianten dem Ortsbeirat vorzustellen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2014, OF 163/14 Betreff: Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf der im B-Plan-Nord als Ml-Gebiet ausgewiesenen Fläche eine Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B. Seniorenwohnungen) oder ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und mit einer dem vorhanden Nettomarkt ergänzenden kleinen Gewerbefläche seitens eines Trägers realisiert werden könne. Dabei wäre sicherzustellen, dass die dann entstandenen Wohn- und Gewerbeflächen im Eigentum des Trägers verblieben, um die geplante Nutzung dauerhaft zu gewährleisten. Im Gegenzuge könnte der OBR sich vorstellen, dass die im Baugebiet Süd befindliche Fläche für "Wohnen mit besonderem Wohnbedarf" einer moderaten Wohnbebauung zugeführt werden könnte. Gegebenenfalls wären konkrete Planungsvarianten dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3240 2014 Die Vorlage OF 163/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme