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Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei den beschriebenen Maßnahmen neben der Liegenschaft Zeil 2 handelt es sich um private Baumaßnahmen auf privaten Liegenschaften, nicht um einen Eingriff in die öffentliche Grünfläche gemäß Wallservitut. Die entfernte Bepflanzung stand größtenteils auf der Privatfläche. Die Beseitigung der städtischen Gehölze wurden im Rahmen einer Wiederherstellung zu Lasten des Verursachers kompensiert. Die neu entstandene Plattenfläche befindet sich auf privater Fläche und gehört nicht zu den Wallanlagen. Der gesamte Bereich zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze soll als Außengastronomiefläche dienen. Für diese Maßnahme liegt jedoch keine Baugenehmigung vor, weshalb der Magistrat im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens den Rückbau fordert.

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