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Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1220 Betreff: Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Basierend auf Gesprächen zwischen Mitgliedern des Ortsbeirats 12 und Mitarbeitern des Fachamts entstand der Vorschlag, innerhalb der vorhandenen und geplanten Ausgleichsflächen im Baugebiet Riedberg vermehrt Sträucher anzupflanzen, damit Kleinbiotope mit Deckungsmöglichkeiten für Niederwild entstehen. Das Fachamt hat sich eingehend mit den beiden genannten Ausgleichsflächen und ihrem Umfeld beschäftigt. Bei der länglichen Streuobstwiese ÖM 14 ist das Fachamt zum Schluss gekommen, die bisher geplanten 3 Reihen mit Streuobstbäumen zu pflanzen. Dies vor dem Hintergrund, dass die seitlich angrenzenden Grundstücke bereits mit vielen Bäumen, Sträuchern und Brombeeren zugewachsen sind, die für das dort vorhandene Niederwild ausreichend Deckung bieten. Gerade der dort vorkommende kleinräumige Wechsel zwischen offenen Wiesenflächen mit Streuobst und bepflanzten Flächen ist reizvoll und macht dieses Areal mit Blickbeziehungen in fernere Flächen erlebnisreich. Auch aus landschaftsgestalterischer Sicht ist es nicht das Ziel der Unteren Naturschutzbehörde und des Grünflächenamts, alle Ausgleichsflächen zuzupflanzen. Bei der größeren Ausgleichsfläche ÖM 2 mit dem Speierling als Naturdenkmal greift das Fachamt die Anregung des Ortsbeirats für Strauchpflanzungen innerhalb der Streuobstfläche auf. Allerdings würde die vom Ortsbeirat vorgeschlagene durchgehende Hecke auf der Ostseite der Ausgleichsfläche entlang des Wegs zur geplanten Bebauung am Fritz-Wichert-Ring zu einer Hohlweg-Situation führen. Dies deshalb, da sehr wahrscheinlich die auf der anderen Wegeseite geplante Gartengrenze ebenfalls dicht bepflanzt werden wird. Das Fachamt wird daher einige größere Strauch-Baumgruppen in die Streuobstwiese integrieren und dabei aber die vorhandenen Brombeergebüsche deutlich zurückdrängen. Auf Grund der nach fast allen Seiten offenen Lage der Ausgleichsfläche ÖM 2 wird es durch die Pflanzung von Strauchgruppen und Hecken nicht möglich sein, Störungen der Streuobstwiese deutlich zu reduzieren. Für beide Ausgleichsflächen greift das Fachamt die Anregung auf, statt Kelter- und Tafelobstsorten nun Wildobst zu verwenden, die mit einem geringeren Aufwand zu pflegen und gleichzeitig mit den Zielen einer Ausgleichsfläche zu vereinbaren sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4108

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