Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST
1220
Betreff: Bepflanzung
öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Basierend auf Gesprächen zwischen
Mitgliedern des Ortsbeirats 12 und Mitarbeitern des Fachamts entstand der
Vorschlag, innerhalb der vorhandenen und geplanten Ausgleichsflächen im
Baugebiet Riedberg vermehrt Sträucher anzupflanzen, damit Kleinbiotope mit
Deckungsmöglichkeiten für Niederwild entstehen. Das Fachamt hat sich eingehend mit den beiden
genannten Ausgleichsflächen und ihrem Umfeld beschäftigt. Bei der länglichen Streuobstwiese ÖM 14 ist das
Fachamt zum Schluss gekommen, die bisher geplanten 3 Reihen mit Streuobstbäumen
zu pflanzen. Dies vor dem Hintergrund, dass die seitlich angrenzenden
Grundstücke bereits mit vielen Bäumen, Sträuchern und Brombeeren zugewachsen
sind, die für das dort vorhandene Niederwild ausreichend Deckung bieten. Gerade
der dort vorkommende kleinräumige Wechsel zwischen offenen Wiesenflächen mit
Streuobst und bepflanzten Flächen ist reizvoll und macht dieses Areal mit
Blickbeziehungen in fernere Flächen erlebnisreich. Auch aus
landschaftsgestalterischer Sicht ist es nicht das Ziel der Unteren
Naturschutzbehörde und des Grünflächenamts, alle Ausgleichsflächen
zuzupflanzen. Bei der größeren Ausgleichsfläche ÖM
2 mit dem Speierling als Naturdenkmal greift das Fachamt die Anregung des
Ortsbeirats für Strauchpflanzungen innerhalb der Streuobstfläche auf.
Allerdings würde die vom Ortsbeirat vorgeschlagene durchgehende Hecke auf der
Ostseite der Ausgleichsfläche entlang des Wegs zur geplanten Bebauung am
Fritz-Wichert-Ring zu einer Hohlweg-Situation führen. Dies deshalb, da sehr
wahrscheinlich die auf der anderen Wegeseite geplante Gartengrenze ebenfalls
dicht bepflanzt werden wird. Das Fachamt wird daher einige größere
Strauch-Baumgruppen in die Streuobstwiese integrieren und dabei aber die
vorhandenen Brombeergebüsche deutlich zurückdrängen. Auf Grund der nach fast allen Seiten offenen Lage
der Ausgleichsfläche ÖM 2 wird es durch die Pflanzung von Strauchgruppen und
Hecken nicht möglich sein, Störungen der Streuobstwiese deutlich zu
reduzieren. Für beide Ausgleichsflächen greift
das Fachamt die Anregung auf, statt Kelter- und Tafelobstsorten nun Wildobst zu
verwenden, die mit einem geringeren Aufwand zu pflegen und gleichzeitig mit den
Zielen einer Ausgleichsfläche zu vereinbaren sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2015, OM 4108