Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM
4108 entstanden aus Vorlage:
OF 440/12 vom
12.04.2015 Betreff: Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der
Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, die südöstlich und
südwestlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee/Carl-Hermann-Rudloff-Allee
liegenden öffentlichen Grünflächen (im Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 als ÖM 2 und ÖM
14 bezeichnet) nicht als ertragsorientierte Streuobstfläche herzustellen,
sondern stattdessen den Kleinbiotopen mehr Raum zu geben, indem die
Obstbaumneuanpflanzungen auf ein vertretbares Maß reduziert, zeitlich gestreckt
und die bestehenden einzelnen Busch- und Strauchgruppen erhalten und durch
Neupflanzungen erweitert werden. Insbesondere der südöstliche Grenzbereich der
Fläche ÖM 2 zu dem Randerschließungs weg der Baugruppe
Fritz-Wichert-Ring sollte durch Gehölzpflanzungen abgegrenzt werden, um
Störungen aus den Wohnbereichen zu reduzieren. Begründung: Die durch hohen Baumverlust gekennzeichneten
Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche ÖM 1 a entlang der Südostseite
des Lärmschutzwalls zur A 5 zeigen, dass Obstbaumpflanzungen als Kulturprodukt
intensiv gepflegt werden müssen (Verbissschutz, Bewässerung, Düngung,
Baumscheiben freihalten, Mahd und Baumschnitt) und über fünf bis
zehn Jahre Pflegekapazitäten binden, ohne dass ein Ertrag erzielt wird. Da
diese intensive Pflege die Möglichkeiten des Grünflächenamtes überschreitet,
scheiterte die Neuanpflanzung der reinen Streuobstwiese. Es ist nicht
erkennbar, dass die Instandhaltung und Pflege der oben genannten neu
anzulegenden Grünflächen mit einer Größe von über 10.000 Quadratmetern
durch eine Verpachtung in den Griff zu bekommen ist. Die wichtige ökologische
Funktion der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche könnte
im gleichen Rahmen erzielt werden, wenn neben Streuobst auch Feldgehölze,
Sukzessionsflächen und extensiv genutzte Wiesen angelegt würden, die einen
wesentlich geringeren Pflegeaufwand erfordern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.08.2015, ST 1220
Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67 0