Fragen zu den auf dem Parkplatz vor dem alten Rathaus installierten Fahrrad- und Lastenfahrradständern - Verschwendung von Steuergeldern vermeiden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Nein, das Aufstellen der Fahrradständer und Lastenfahrradständer erfolgte nicht im Rahmen der Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 (M47). Zu 2. und
- Das Bürgeramt samt Außenanlagen und Parkflächen wurden barrierefrei umgestaltet. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung wurden die Grünanlagen erweitert und die Parkflächen neu geordnet. Daraus ergaben sich elf Stellplätze sowie eine weitere Fläche, die für einen regelkonformen Parkplatz zu klein war. Um die übrige Fläche sinnvoll zu nutzen und zugleich die Nutzung des Fahrrads zu fördern, wurden an der Stelle Fahrradbügel eingeplant. Diese Fläche stand ohnehin nicht planmäßig als Parkplatz für Pkw zur Verfügung. Da die Praxis zeigte, dass es Bedarf gibt, wurden weitere Plätze für Lastenräder geschaffen. Damit verbunden entfiel insgesamt ein Parkplatz. Generell nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad. Es wäre nicht zeitgemäß, lediglich für Autofahrende Stellplätze am Bürgeramt anzubieten. Zudem wird das Bürgeramt erwartungsgemäß hauptsächlich von Bürgerinnen und Bürgern aus Nieder-Eschbach angesteuert. Solche kurzen Distanzen können meist gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Zu
- Das Amt für Bau und Immobilien hatte die gesamte Planung (einschließlich Außenanlagen) bereits im Herbst 2020 vorgestellt. Auch die Idee, Fahrradbügel zu installieren, wurde mit dem Ortsbeirat grundsätzlich abgestimmt. Zu 5. und
- Die Kosten für die Fahrradbügel betragen einschließlich Montage rund 1.400 Euro.