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Unfallrisiken Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1219 Betreff: Unfallrisiken Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" Ungeachtet des Wunsches, dass Verkehrsanlagen möglichst großzügig dimensioniert werden sollten, reicht die vorhandene Breite des Geh- und Radwegs von zusammen mehr als 3m vollkommen aus, um eine sichere Verkehrsabwicklung - auch für die Fahrgäste - an der Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" zu ermöglichen. Das Fahrgastaufkommen, die Fußgängerfrequenz und die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer liegen nur im unteren bis mittleren Bereich. Es liegen keine Unfallmeldungen vor. Auch die auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegende Position der Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" weist etwa die gleichen Abmessungen von Geh- und Radweg auf. Klagen über mögliche Zwischenfälle oder Unfälle sind auch hier nicht bekannt. Dennoch wurde jetzt erneut geprüft, ob die Haltestelle verlegt werden sollte. Eine Verlegung in südliche Richtung jenseits des Straßenzuges der Hans-Böckler-Straße hätte folgende Nachteile: Der Abstand zur nächstgelegenen gesicherten Querungsmöglichkeit würde sich auf rd. 100m erhöhen. Damit würde die Gefahr, dass die Straße von Fahrgästen "wild" gequert wird, steigen. Zudem würde die Erschließung schlechter werden. Es entstünden längere Wege zur Haltestelle aus der dicht bebauten Siedlung Engelsruhe. Nicht zuletzt wäre die räumliche Situation nicht signifikant besser. Die dortige Gehwegbreite ist mit 3,3m nur unwesentlich breiter als am aktuellen Standort. Die Verlegung der Haltestelle in Richtung Autobahn wurde ebenfalls geprüft: Es entstünden längere Fußwege für die Fahrgäste, die mehrheitlich aus dem Nahbereich der heutigen Haltestelle kommen. Die Lage in einem unwirtschaftlichen Raum unterhalb einer Autobahnbrücke und außerhalb der geschlossenen Bebauung würde dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Fahrgäste entgegenlaufen. Zudem entstünden hohe Investitionskosten durch die notwendige Zuwegung und Beleuchtung der Wartefläche. Im Anbetracht der hier aufgelisteten Nachteile ist der Verbleib der Haltestelle am heutigen Standort alternativlos. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2225 Antrag vom 05.09.2013, OF 808/6 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2481