Unfallrisiken Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST
1219
Betreff: Unfallrisiken
Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" Ungeachtet des Wunsches, dass
Verkehrsanlagen möglichst großzügig dimensioniert werden sollten, reicht die
vorhandene Breite des Geh- und Radwegs von zusammen mehr als 3m vollkommen aus,
um eine sichere Verkehrsabwicklung - auch für die Fahrgäste - an der
Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" zu ermöglichen. Das Fahrgastaufkommen, die Fußgängerfrequenz und die
Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer liegen nur im unteren bis mittleren
Bereich. Es liegen keine Unfallmeldungen vor. Auch die auf der
gegenüberliegenden Straßenseite liegende Position der Haltestelle
"Hans-Böckler-Straße" weist etwa die gleichen Abmessungen von Geh- und
Radweg auf. Klagen über mögliche Zwischenfälle oder Unfälle sind auch hier
nicht bekannt. Dennoch wurde jetzt erneut geprüft, ob die Haltestelle verlegt
werden sollte.
Eine Verlegung in südliche
Richtung jenseits des Straßenzuges der Hans-Böckler-Straße hätte folgende
Nachteile: Der Abstand zur nächstgelegenen
gesicherten Querungsmöglichkeit würde sich auf rd. 100m erhöhen. Damit würde
die Gefahr, dass die Straße von Fahrgästen "wild" gequert wird, steigen. Zudem
würde die Erschließung schlechter werden. Es entstünden längere Wege zur
Haltestelle aus der dicht bebauten Siedlung Engelsruhe. Nicht zuletzt wäre die
räumliche Situation nicht signifikant besser. Die dortige Gehwegbreite ist mit
3,3m nur unwesentlich breiter als am aktuellen Standort. Die Verlegung der Haltestelle in Richtung Autobahn
wurde ebenfalls geprüft: Es entstünden längere Fußwege für die Fahrgäste, die
mehrheitlich aus dem Nahbereich der heutigen Haltestelle kommen. Die Lage in
einem unwirtschaftlichen Raum unterhalb einer Autobahnbrücke und außerhalb der
geschlossenen Bebauung würde dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Fahrgäste
entgegenlaufen. Zudem entstünden hohe Investitionskosten durch die notwendige
Zuwegung und Beleuchtung der Wartefläche. Im Anbetracht der hier aufgelisteten Nachteile ist
der Verbleib der Haltestelle am heutigen Standort alternativlos. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2013, OM 2225
Antrag vom
05.09.2013, OF
808/6
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2481