Gymnasium Nied und Holzhausenschule wie geplant auf den Unicampus Westend!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST
1216
Betreff: Gymnasium Nied und
Holzhausenschule wie geplant auf den Unicampus Westend! Vorgang: V 276/16 OBR 2, ST 442/17 Seit der vorläufigen Stellungnahme vom 27.02.2017,
ST 442, gibt es keinen neuen Sachstand bezüglich der Bebauung des Schulcampus
Westend. Der Magistrat konnte - wie bereits
berichtet - in Gesprächen mit dem Land im Februar 2017 Einigkeit über die
temporäre Bebauung des Sportplatzes der Philipp-Holzmann-Schule erzielen.
Weiterhin wurde ein Grundstückstausch vereinbart, durch den die Stadt in die
Lage versetzt wird, ein komplettes Schulgebäude dauerhaft auf einem derzeit dem
Land gehörenden Grundstück an der Adickesallee/Eschersheimer Landstraße zu
bauen. Mit der Realisierung hat der
Magistrat mittlerweile das mit M 233/16 am 26.01.2017 (§ 940) beschlossene
Projektteam "Schulbau beschleunigen" unter gemeinsamer Lenkung der
Dezernate V und XI beauftragt. Das Projektteam hat mit Wirkung vom 01.03.2017
seine Arbeit aufgenommen. Die Projekte, die derzeit vom Schulbauteam
aufgesetzt werden, sehen die temporäre Bebauung des Sportplatzes der
Philipp-Holzmann-Schule bis zum Schuljahresbeginn 2019/2020 als provisorischer
Standort für das Gymnasium Nied und als Auslagerungsstandort für die
Holzhausenschule sowie den Neubau des Gymnasiums Nied auf dem
Landesgrundstück ab dem Schuljahr 2023 vor. Die Zügigkeit der beiden Schulen
wird davon nicht beeinträchtigt. Ein Vergabeverfahren für die Containerlösungen kann
erst nach einer Grundlagenstudie und einer Planungsphase erfolgen. Grundlage für beide Projekte ist die schriftliche
Fixierung der mündlich getroffenen Vereinbarung zwischen Land und Stadt.
Nach der Grundlagenstudie wird die weitere Planung
mit den Schulgemeinden abgesprochen. Der Ortsbeirat 2 wird in die weitere Entwicklung des
Schulcampus Westend einbezogen. Daher sieht der Magistrat
die Anfrage des Ortsbeirates 2 als abschließend beantwortet an. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.11.2016, V 276
Stellungnahme
des Magistrats vom 27.02.2017, ST 442