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Gymnasium Nied und Holzhausenschule wie geplant auf den Unicampus Westend!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1216 Betreff: Gymnasium Nied und Holzhausenschule wie geplant auf den Unicampus Westend! Vorgang: V 276/16 OBR 2, ST 442/17 Seit der vorläufigen Stellungnahme vom 27.02.2017, ST 442, gibt es keinen neuen Sachstand bezüglich der Bebauung des Schulcampus Westend. Der Magistrat konnte - wie bereits berichtet - in Gesprächen mit dem Land im Februar 2017 Einigkeit über die temporäre Bebauung des Sportplatzes der Philipp-Holzmann-Schule erzielen. Weiterhin wurde ein Grundstückstausch vereinbart, durch den die Stadt in die Lage versetzt wird, ein komplettes Schulgebäude dauerhaft auf einem derzeit dem Land gehörenden Grundstück an der Adickesallee/Eschersheimer Landstraße zu bauen. Mit der Realisierung hat der Magistrat mittlerweile das mit M 233/16 am 26.01.2017 (§ 940) beschlossene Projektteam "Schulbau beschleunigen" unter gemeinsamer Lenkung der Dezernate V und XI beauftragt. Das Projektteam hat mit Wirkung vom 01.03.2017 seine Arbeit aufgenommen. Die Projekte, die derzeit vom Schulbauteam aufgesetzt werden, sehen die temporäre Bebauung des Sportplatzes der Philipp-Holzmann-Schule bis zum Schuljahresbeginn 2019/2020 als provisorischer Standort für das Gymnasium Nied und als Auslagerungsstandort für die Holzhausenschule sowie den Neubau des Gymnasiums Nied auf dem Landesgrundstück ab dem Schuljahr 2023 vor. Die Zügigkeit der beiden Schulen wird davon nicht beeinträchtigt. Ein Vergabeverfahren für die Containerlösungen kann erst nach einer Grundlagenstudie und einer Planungsphase erfolgen. Grundlage für beide Projekte ist die schriftliche Fixierung der mündlich getroffenen Vereinbarung zwischen Land und Stadt. Nach der Grundlagenstudie wird die weitere Planung mit den Schulgemeinden abgesprochen. Der Ortsbeirat 2 wird in die weitere Entwicklung des Schulcampus Westend einbezogen. Daher sieht der Magistrat die Anfrage des Ortsbeirates 2 als abschließend beantwortet an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2016, V 276 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 442