Bau eines Park-/Garagenhauses am Rande der Kuhwaldsiedlung
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1215
Betreff: Bau eines Park-/Garagenhauses am Rande der Kuhwaldsiedlung Der in der Anregung angesprochene Bebauungsplan NW3d von 1974 wird durch den Bebauungsplan Nr. 503 aus dem Jahre 1983 überlagert, der den Bau eines Parkhauses nicht mehr vorsieht. So sehr der Magistrat die mit der Anregung verfolgten Intentionen nachzuvollziehen vermag, gestattet es die gegenwärtige Haushaltslage nicht, ein solches Projekt gegenwärtig zu realisieren. Sollten sich Realisierungschancen zum Bau eines Parkhauses an der genannten Örtlichkeit abzeichnen, wird der Magistrat die Anregungen des Ortsbeirats in seine konzeptionellen Überlegungen einbeziehen.