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Sicherheit und Ordnung im Ostpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt die rege Nutzung der Grünanlagen. Dies sehen wir als Zeichen von deren Attraktivität, die besonders in den Sommermonaten hervortritt. Die Zuständigkeit für die Überprüfungen aller Grünanlagen, und somit auch der des Ostparks, obliegt der Stadtpolizei. Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben und der Größe des Stadtgebietes kann keine Dauerüberwachung durchgeführt werden. Die Bediensteten kontrollieren die Örtlichkeiten jedoch im Rahmen ihres Streifendienstes. Zur Ahndung von Verstößen ist es erforderlich, dass die Bediensteten die verursachende Person in flagranti bei ihrem Fehlverhalten antrifft. Ist dies der Fall werden die Ordnungswidrigkeiten stets entschlossen und konsequent geahndet. Anzumerken ist, dass sich negative Begleiterscheinungen, insbesondere bei reger Nutzung von Flächen, nie vollständig verhindern lassen.