Bauprojekte in Bornheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST
1213
Betreff: Bauprojekte in
Bornheim Zu 1. Da die Erhaltungssatzung E 44 "Ortskern
Alt-Bornheim" noch nicht rechtskräftig ist, ist deren unmittelbare
Anwendung nicht möglich. Dennoch führt der Magistrat bereits heute
Bauberatungen im Sinne des Satzungsentwurfs durch. Bei Bauanträgen, die dem
Satzungsentwurf widersprechen, prüft der Magistrat im Einzelfall, inwieweit
eine Zurückstellung für bis zu 12 Monaten nach § 172 Abs.2 des Baugesetzbuches
im Vorgriff auf die Erhaltungssatzung durchgeführt werden kann. Nach den derzeitigen Planungen beabsichtigt der
Eigentümer der Eulenburg, die Ziele der Erhaltungssatzung E 44 einzuhalten.
Hierbei sollen die alten Gebäude der Eulenburg erhalten und durch
Neuaufteilungen sowie Balkonanlagen aufgewertet werden. Darüber hinaus
soll ein satzungskonformer Neubau entstehen, der rückwärtige Bereich der
Gaststätte soll entsiegelt und umgestaltet werden. Zu 2. Der Magistrat führt für das Grundstück fortlaufend
Bauberatungen zur Realisierung einer Wohnbebauung durch. Es ist aber derzeit
noch nicht absehbar, wann ein entsprechender Bauantrag eingereicht wird.
Zu 3. Aufgrund von geometrischen Engpässen (z.B.
Höhenlage der U-Bahnröhren) wurde die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage für das
Bauprojekt auf der Liegenschaft Alt-Bornheim 13 auf die Rendeler Straße
verlegt. In der Tiefgarage mit 78 Stellplätzen wird der durch die geplante
Wohnanlage erforderliche Bedarf, nach der Stellplatzsatzung, nachgewiesen.
Abweichungen von der Garagenverordnung in Bezug auf die Ein- und Ausfahrt
werden nicht erforderlich. Nach §12 Baunutzungsverordnung ist die Tiefgarage in
dem festgesetzten Mischgebiet zulässig. Zudem wurde eine Emissionsprognose
erstellt und durch den Magistrat inhaltlich geprüft und bestätigt. Hiernach
werden die Lärmgrenzwerte eingehalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2012, OM 1158
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2013, OM 2041