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Bauprojekte in Bornheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1213 Betreff: Bauprojekte in Bornheim Zu 1. Da die Erhaltungssatzung E 44 "Ortskern Alt-Bornheim" noch nicht rechtskräftig ist, ist deren unmittelbare Anwendung nicht möglich. Dennoch führt der Magistrat bereits heute Bauberatungen im Sinne des Satzungsentwurfs durch. Bei Bauanträgen, die dem Satzungsentwurf widersprechen, prüft der Magistrat im Einzelfall, inwieweit eine Zurückstellung für bis zu 12 Monaten nach § 172 Abs.2 des Baugesetzbuches im Vorgriff auf die Erhaltungssatzung durchgeführt werden kann. Nach den derzeitigen Planungen beabsichtigt der Eigentümer der Eulenburg, die Ziele der Erhaltungssatzung E 44 einzuhalten. Hierbei sollen die alten Gebäude der Eulenburg erhalten und durch Neuaufteilungen sowie Balkonanlagen aufgewertet werden. Darüber hinaus soll ein satzungskonformer Neubau entstehen, der rückwärtige Bereich der Gaststätte soll entsiegelt und umgestaltet werden. Zu 2. Der Magistrat führt für das Grundstück fortlaufend Bauberatungen zur Realisierung einer Wohnbebauung durch. Es ist aber derzeit noch nicht absehbar, wann ein entsprechender Bauantrag eingereicht wird. Zu 3. Aufgrund von geometrischen Engpässen (z.B. Höhenlage der U-Bahnröhren) wurde die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage für das Bauprojekt auf der Liegenschaft Alt-Bornheim 13 auf die Rendeler Straße verlegt. In der Tiefgarage mit 78 Stellplätzen wird der durch die geplante Wohnanlage erforderliche Bedarf, nach der Stellplatzsatzung, nachgewiesen. Abweichungen von der Garagenverordnung in Bezug auf die Ein- und Ausfahrt werden nicht erforderlich. Nach §12 Baunutzungsverordnung ist die Tiefgarage in dem festgesetzten Mischgebiet zulässig. Zudem wurde eine Emissionsprognose erstellt und durch den Magistrat inhaltlich geprüft und bestätigt. Hiernach werden die Lärmgrenzwerte eingehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1158 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2041