Bauprojekte in Bornheim
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten:
- Hat die Stadt Eingriffsmöglichkeiten im Vorgriff auf die Erhaltungssatzung und kann auf das Bauvorhaben an der Eulenburg (Eulengasse) positiv im Sinne des Erhalts der kleinteiligen städtebaulichen Struktur einwirken?
- Gibt es einen neuen Sachstand bezüglich des Bauvorhabens Eulengasse/Am Ameisenberg?
- Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der projektierten Tiefgaragenzufahrt in der Gasse Alt Bornheim in Verbindung mit dem aktuell dort in Umsetzung befindlichen Bauprojekt? Derzeit finden in Bornheim, während der Ortsbeirat auf die Erhaltungssatzung hofft bzw. wartet, verschiedene Baumaßnahmen statt oder sollten, nach Abbruch der historischen Bausubstanz, längst stattgefunden haben. In der geplanten Erhaltungssatzung für Bornheim ist bzw. war die Gaststätte Eulenburg beispielsweise neben dem Solzer und der Sonne als stadtteiltypische Apfelweinkneipe mit Saal, erhalten mit der Inneneinrichtung von 1870, Keller und historischen Pressen, als quartiersprägend eingestuft. Von den Alteigentümern aktuell verkauft, sollen Gaststätte und Wohnung nun laut Pressebericht vom Neueigentümer abgerissen und durch Neubauten ersetzt, das historische Inventar versteigert werden. Schräg gegenüber, Eulengasse/Ecke Am Ameisenberg wurde bereits vor mehr als 20 Jahren eine alteingesessene Gastwirtschaft zugunsten einer Baumaßnahme abgerissen. Nachdem die Fläche lange brachlag, sollte in Rücksprache mit dem Ortsbeirat vor einigen Jahren ein auf das Stadtquartier abgestimmte Wohnungsbauvorhaben realisiert werden. Das kleine giebelständige Haus, das dem Bauvorhaben im Wege stand, ist längst entmietet, steht aber noch immer leer und wurde nicht wie angekündigt abgerissen. Dies alles vor dem Hintergrund, dass auch in Bornheim der Druck auf den Wohnungsmarkt inzwischen erheblich angezogen hat.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 133/4
Betreff: Bauprojekte in Bornheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu
prüfen und zu berichten: 1. Hat die Stadt Eingriffsmöglichkeiten im Vorgriff
auf die Erhaltungssatzung und kann auf das Bauvorhaben an der Eulenburg
(Eulengasse) positiv im Sinne des Erhalts der kleinteiligen städtebaulichen
Struktur einwirken? 2. Gibt
es einen neuen Sachstand bezüglich des Bauvorhabens Eulengasse/Am
Ameisenberg? 3. Wie
beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der projektierten Tiefgaragenzufahrt
in der Gasse Alt Bornheim in Verbindung mit dem aktuell dort in Umsetzung
befindlichen Bauprojekt? Derzeit finden in Bornheim, während der Ortsbeirat
auf die Erhaltungssatzung hofft bzw. wartet, verschiedene Baumaßnahmen statt
oder sollten, nach Abbruch der historischen Bausubstanz, längst stattgefunden
haben. In der geplanten Erhaltungssatzung für Bornheim ist bzw. war die
Gaststätte Eulenburg beispielsweise neben dem Solzer und der Sonne als
stadtteiltypische Apfelweinkneipe mit Saal, erhalten mit der Inneneinrichtung
von 1870, Keller und historischen Pressen, als quartiersprägend
eingestuft. Von den Alteigentümern aktuell verkauft, sollen Gaststätte
und Wohnung nun laut Pressebericht vom Neueigentümer abgerissen und durch
Neubauten ersetzt, das historische Inventar versteigert werden. Schräg
gegenüber, Eulengasse/Ecke Am Ameisenberg wurde bereits vor mehr als 20 Jahren
eine alteingesessene Gastwirtschaft zugunsten einer Baumaßnahme abgerissen.
Nachdem die Fläche lange brachlag, sollte in Rücksprache mit dem Ortsbeirat vor
einigen Jahren ein auf das Stadtquartier abgestimmte Wohnungsbauvorhaben
realisiert werden. Das kleine giebelständige Haus, das dem Bauvorhaben im Wege
stand, ist längst entmietet, steht aber noch immer leer und wurde nicht wie
angekündigt abgerissen. Dies alles vor dem Hintergrund, dass auch in Bornheim
der Druck auf den Wohnungsmarkt inzwischen erheblich angezogen hat.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4
am 08.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1158 2012
Die
Vorlage OF 133/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme