Kinderfreundliches Kleyerquartier
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird zur Frage der Gestaltung und kinderfreundlichen Nutzung des Marie-Pfungst-Platzes im Kleyerquartier auf den Ortsbeirat zugehen und die Ergebnisse aus einem Abstimmungsgespräch zwischen dem Ortsbeirat und dem Grünflächenamt in die weitere Planung aufnehmen. Die Ausführungsplanung für die öffentlichen Verkehrsflächen wurde bereits auf Grundlage der Festsetzungen des seit dem 14.11.2017 rechtsverbindlichen Bebauungsplan B 905 ("Kleyerstraße / Ackermannstraße") von der Vorhabenträgerin, der Westville 1 GmbH, erstellt und mit den beteiligten städtischen Fachstellen abgestimmt und genehmigt. Ein autoarmes Wohnquartier wurde gemäß Bebauungsplan 905 nicht geplant. Gleichwohl ist eine maßvolle Reduzierung der öffentlichen Parkplätze grundsätzlich möglich. Mit der Ausführungsplanung für die öffentlichen Verkehrsflächen wurde die Anzahl der herzustellenden öffentlichen PKW-Stellplätze bereits auf ein notwendiges Maß reduziert. Sie sieht straßenbegleitende Parkplätze in Parkbuchten vor. Die Ausweisung von Fahrrad- und Lastenradstellplätzen an geeigneten Stellen im öffentlichen Raum ist sinnvoll und umsetzbar. Das gilt ebenfalls für die Ausweisung von Liefer-/Ladezonen im öffentlichen Straßenraum, die zu gegebener Zeit vorgenommen werden kann. Die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen durch die Westville 1 GmbH hat bereits begonnen. Ein niveaugleicher Straßenausbau, welcher Voraussetzung für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches als Spielstraße gemäß Straßenverkehrs-Ordnung, ist, wurde im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Leider ist es zum jetzigen Projektstand nicht mehr möglich, die Straßen des Quartiers als Spielstraßen auszubilden. Es wird aber dem Bebauungsplan entsprechend eine Tempo 30-Zone mit separaten Gehwegen und verkehrsberuhigten Straßen eingerichtet.