Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße frei halten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Außengastronomie in der Schillerstraße muss laut dem genehmigten Lageplan einen Abstand von 3 Metern zum Auf- und Abgang in die B-Ebene einhalten. Dies wurde im Genehmigungsprozess gemeinsam mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) im Hinblick auf die Entfluchtung vereinbart. Der Magistrat hat den Gastronomiebetrieb daher nun aufgefordert, sich an diesen genehmigten Lageplan zu halten. Die Stadtpolizei wird dies regelmäßig kontrollieren.

Verknüpfte Vorlagen