Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße frei halten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Außengastronomie in der Schillerstraße muss laut dem genehmigten Lageplan einen Abstand von 3 Metern zum Auf- und Abgang in die B-Ebene einhalten. Dies wurde im Genehmigungsprozess gemeinsam mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) im Hinblick auf die Entfluchtung vereinbart. Der Magistrat hat den Gastronomiebetrieb daher nun aufgefordert, sich an diesen genehmigten Lageplan zu halten. Die Stadtpolizei wird dies regelmäßig kontrollieren.