a) Unverzügliche Vorstellung der Planung für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks b) Begehung Innovationsviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: a) Unverzügliche
Vorstellung der Planung für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks b)
Begehung Innovationsviertel Das Votum des Ortsbeirates und seine entsprechende
Anregung OM 4364 zum Erhalt der Klein- und Freizeitgärten sowie des
Abenteuerspielplatzes Günthersburgpark sind dem Magistrat bekannt. Die nach Vorstellungen des Ortsbeirates kurzfristig
für den Oktober 2015 einzuberufende Begehung konnte aus organisatorischen
Gründen im gewünschten Zeitraum nicht stattfinden. Mit einer Machbarkeitsstudie wurde 2008 die Option
einer Einhausung der Autobahn A 661 alternativ zu Lärmschutzwänden geprüft. Zur
Vertiefung dieser ersten Erkenntnisse wurde eine städtebauliche
Machbarkeitsstudie in 2010 erarbeitet. Auf Grundlage der daraus resultierenden
vielversprechenden Möglichkeiten für die künftige Entwicklung des Stadt- und
Landschaftsraumes hat die Stadtverordnetenversammlung in 2010 eine vertiefende
Prüfung einer Einhausung der A 661 beschlossen (§
8783 aus 2010). In 2011 folgte der Beschluss zur vorbereitenden Untersuchung
einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Verflechtungsbereich
Bornheim/Seckbach (§ 9550 aus 2011). In 2012 fand ein kooperatives Entwurfsverfahren zur
städtebaulichen und freiplanerischen Konzeption statt. Im Planungsbeirat mit
Vertretern aus Politik, Verwaltung und Fachleuten wurde einstimmig eine
Rahmenplanung für die weitere landschafts- und stadträumliche Planung
ausgewählt. Auf dieser aufbauend erfolgt derzeit die Weiterführung der
vorbereitenden Untersuchungen. Wie schon in der Stellungnahme an den Ortsbeirat vom
09.10.2015, ST 1491, dargelegt, ist das "Innovationsquartier" Bestandteil der
vorbereitenden Untersuchungen. Diese Untersuchungen sind derzeit noch nicht
abgeschlossen. Der Magistrat wird den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit
frühzeitig informieren, sobald die wesentlichen Untersuchungsergebnisse
vorliegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2015, OM 4522
Anregung an den
Magistrat vom 08.10.2015, OM 4633