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a) Unverzügliche Vorstellung der Planung für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks b) Begehung Innovationsviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 11 Betreff: a) Unverzügliche Vorstellung der Planung für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks b) Begehung Innovationsviertel Das Votum des Ortsbeirates und seine entsprechende Anregung OM 4364 zum Erhalt der Klein- und Freizeitgärten sowie des Abenteuerspielplatzes Günthersburgpark sind dem Magistrat bekannt. Die nach Vorstellungen des Ortsbeirates kurzfristig für den Oktober 2015 einzuberufende Begehung konnte aus organisatorischen Gründen im gewünschten Zeitraum nicht stattfinden. Mit einer Machbarkeitsstudie wurde 2008 die Option einer Einhausung der Autobahn A 661 alternativ zu Lärmschutzwänden geprüft. Zur Vertiefung dieser ersten Erkenntnisse wurde eine städtebauliche Machbarkeitsstudie in 2010 erarbeitet. Auf Grundlage der daraus resultierenden vielversprechenden Möglichkeiten für die künftige Entwicklung des Stadt- und Landschaftsraumes hat die Stadtverordnetenversammlung in 2010 eine vertiefende Prüfung einer Einhausung der A 661 beschlossen (§ 8783 aus 2010). In 2011 folgte der Beschluss zur vorbereitenden Untersuchung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Verflechtungsbereich Bornheim/Seckbach (§ 9550 aus 2011). In 2012 fand ein kooperatives Entwurfsverfahren zur städtebaulichen und freiplanerischen Konzeption statt. Im Planungsbeirat mit Vertretern aus Politik, Verwaltung und Fachleuten wurde einstimmig eine Rahmenplanung für die weitere landschafts- und stadträumliche Planung ausgewählt. Auf dieser aufbauend erfolgt derzeit die Weiterführung der vorbereitenden Untersuchungen. Wie schon in der Stellungnahme an den Ortsbeirat vom 09.10.2015, ST 1491, dargelegt, ist das "Innovationsquartier" Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen. Diese Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit frühzeitig informieren, sobald die wesentlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4522 Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4633