Verhinderung von Luxussanierungen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST
1197
Betreff: Verhinderung von
Luxussanierungen Der Magistrat macht nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 über die Aufstellung
von Milieuschutzsatzungen in den Bereichen Altstadt/ Innenstadt, Westend,
Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen-Nord, Bahnhofsviertel/
Gutleutviertel/Gallus von den Instrumenten der Zurückstellung und der
vorläufigen Untersagung gemäß § 172 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1
BauGB Gebrauch. In der Liegenschaft Keplerstraße 14 ist der
Milieuschutz nicht betroffen. Die beabsichtigten Baumaßnahmen, u.a. der Einbau
einer Aufzugsanlage, einer Balkonanlage sowie der Rückbau und das
Wiedererrichten des Dachgeschosses, berühren nicht die Kriterien, die laut
Magistratsbericht M 217/2014 vom 12.12.2014 eine nachteilige Veränderung der
sozialen Struktur erwarten lassen. Um den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauarbeiten zu
kontrollieren, wird der Magistrat die Baustelle in regelmäßigen Abständen
überprüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2015, OM 4206