Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verhinderung von Luxussanierungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1197 Betreff: Verhinderung von Luxussanierungen Der Magistrat macht nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 über die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen in den Bereichen Altstadt/ Innenstadt, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen-Nord, Bahnhofsviertel/ Gutleutviertel/Gallus von den Instrumenten der Zurückstellung und der vorläufigen Untersagung gemäß § 172 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB Gebrauch. In der Liegenschaft Keplerstraße 14 ist der Milieuschutz nicht betroffen. Die beabsichtigten Baumaßnahmen, u.a. der Einbau einer Aufzugsanlage, einer Balkonanlage sowie der Rückbau und das Wiedererrichten des Dachgeschosses, berühren nicht die Kriterien, die laut Magistratsbericht M 217/2014 vom 12.12.2014 eine nachteilige Veränderung der sozialen Struktur erwarten lassen. Um den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauarbeiten zu kontrollieren, wird der Magistrat die Baustelle in regelmäßigen Abständen überprüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4206

Verknüpfte Vorlagen