Geisterfahrer in der Antoninusstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST
1197
Betreff: Geisterfahrer in
der Antoninusstraße Die Antoninusstraße ist eindeutig
als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Konstantinstraße ausgeschildert. Die
Verkehrsführung der Antoninusstraße ist auch auf der Strecke eindeutig durch
die Straßenraumgestaltung und Parkregelung erkennbar. Nach Erkenntnissen des
Straßenverkehrsamtes handelt es sich bei den falsch Fahrenden vorwiegend um
ortskundige Personen. Diesem Fehlverhalten ist mit einer zusätzlichen
Markierung nicht beizukommen. Ferner wird die Hausverwaltung der anliegenden
Tiefgarage der Liegenschaften Antoninusstraße 76 - 84 aufgefordert, die Mieter
der Tiefgarage sowie die Kunden des Car-Sharing-Unternehmens zu
sensibilisieren, die Antoninusstraße bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage nur in
Richtung Konstantinstraße zu befahren und darauf zu verweisen, dass die Zufahrt
der Tiefgarage nur aus Richtung Habelstraße erfolgen darf. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2014, OM 3105