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Geisterfahrer in der Antoninusstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1197 Betreff: Geisterfahrer in der Antoninusstraße Die Antoninusstraße ist eindeutig als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Konstantinstraße ausgeschildert. Die Verkehrsführung der Antoninusstraße ist auch auf der Strecke eindeutig durch die Straßenraumgestaltung und Parkregelung erkennbar. Nach Erkenntnissen des Straßenverkehrsamtes handelt es sich bei den falsch Fahrenden vorwiegend um ortskundige Personen. Diesem Fehlverhalten ist mit einer zusätzlichen Markierung nicht beizukommen. Ferner wird die Hausverwaltung der anliegenden Tiefgarage der Liegenschaften Antoninusstraße 76 - 84 aufgefordert, die Mieter der Tiefgarage sowie die Kunden des Car-Sharing-Unternehmens zu sensibilisieren, die Antoninusstraße bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage nur in Richtung Konstantinstraße zu befahren und darauf zu verweisen, dass die Zufahrt der Tiefgarage nur aus Richtung Habelstraße erfolgen darf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3105

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