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Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1196 Betreff: Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen Der rechtskräftige Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 sieht überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete vor. Daneben sichert er Baugrundstücke für den Gemeinbedarf zu kirchlichen bzw. sozialen Zwecken. Gewerbliche Nutzungen sind daher eingeschränkt zulässig, können jedoch nicht vor einer Umwandlung in Wohnen geschützt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4136

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