Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST
1196
Betreff: Bebauungsplan NW
3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen
Der rechtskräftige Bebauungsplan
NW 3d Nr. 1 sieht überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete vor. Daneben
sichert er Baugrundstücke für den Gemeinbedarf zu kirchlichen bzw. sozialen
Zwecken. Gewerbliche Nutzungen sind daher eingeschränkt zulässig, können jedoch
nicht vor einer Umwandlung in Wohnen geschützt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.05.2015, OM 4136