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Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4136 entstanden aus Vorlage: OF 688/2 vom 16.05.2015 Betreff: Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 festgelegten Gemeinbedarfs- und Gewerbeflächen vor einer weiteren Umwandlung in Wohnbaufläche oder vor Abriss zu schützen. Es darf keine weiteren Genehmigungen für die Umnutzung oder den Abriss der Gemeinbedarfs- und Gewerbeflächen geben. Begründung: Im letzten Jahr wurde von der Deutschen Annington das alte Waschhaus abgerissen, obwohl es Interessenten für das Gebäude gab. Nach der Schließung der Pizzeria in der Müllerstraße 28 ließ der Vermieter das Ladenlokal in eine Wohnung umbauen, die jetzt zu einer hohen Miete vermietet werden soll. Der Vermieter hat den noch verbleibenden Gewebetreibenden in der Müllerstaße 28 mitgeteilt, dass die Mieten um 30 Prozent angehoben werden. Der Vermieter hat den Gewerbetreibenden bereits angekündigt, dass er diese Gewerbeflächen auch in Wohnungen umwandeln will. Hier besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Stadt, um eine funktionierende Gewerbestruktur in der Kuhwaldsiedlung zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1196 Aktenzeichen: 63 0