Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM
4136 entstanden aus Vorlage:
OF 688/2 vom
16.05.2015 Betreff: Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen -
Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen Der Magistrat wird aufgefordert, die
im Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 festgelegten Gemeinbedarfs- und Gewerbeflächen vor
einer weiteren Umwandlung in Wohnbaufläche oder vor Abriss zu schützen. Es
darf keine weiteren Genehmigungen für die Umnutzung oder
den Abriss der Gemeinbedarfs- und Gewerbeflächen geben. Begründung: Im letzten Jahr wurde von der Deutschen Annington das
alte Waschhaus abgerissen, obwohl es Interessenten für das Gebäude gab. Nach
der Schließung der Pizzeria in der Müllerstraße 28 ließ der Vermieter das
Ladenlokal in eine Wohnung umbauen, die jetzt zu einer hohen Miete vermietet
werden soll. Der Vermieter hat den noch verbleibenden Gewebetreibenden in der
Müllerstaße 28 mitgeteilt, dass die Mieten um 30 Prozent angehoben werden.
Der Vermieter hat den Gewerbetreibenden bereits angekündigt, dass er diese
Gewerbeflächen auch in Wohnungen umwandeln will. Hier besteht dringender
Handlungsbedarf seitens der Stadt, um eine funktionierende Gewerbestruktur in
der Kuhwaldsiedlung zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.08.2015, ST 1196
Aktenzeichen: 63 0