Parken auf dem Gehweg im Riedhofweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST
1196
Betreff: Parken auf dem
Gehweg im Riedhofweg Für die Grundschulen werden durch
die Schulwegkommission Schulwegpläne entwickelt, die eine höchstmögliche
Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler gewährleisten sollen. Der Schulweg
für die Riedhofschule sieht im Riedhofweg (von der Mörfelder Landstraße
Richtung Tiroler Straße) den rechten Gehweg vor. Entsprechend befindet sich
auch dort ein Haltverbot für die Fahrbahn. Auf der gegenüberliegenden linken
(westlichen) Straßenseite ist das Parken am Fahrbahnrand erlaubt. Die
Parkordnung ist damit eindeutig geregelt. Ortsbesichtigungen morgens und mittags haben
ergeben, dass der offizielle Schulweg sowie auch der Gehweg auf der
gegenüberliegenden Seite frei von parkenden Fahrzeugen waren. Vor diesem
Hintergrund ist der Magistrat der Auffassung, dass eine präventive
Verkehrsüberwachung im Regeldienst ausreichend ist, um den Intentionen der
Anregung gerecht zu werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.05.2013, OM 2261