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Parken auf dem Gehweg im Riedhofweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1196 Betreff: Parken auf dem Gehweg im Riedhofweg Für die Grundschulen werden durch die Schulwegkommission Schulwegpläne entwickelt, die eine höchstmögliche Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler gewährleisten sollen. Der Schulweg für die Riedhofschule sieht im Riedhofweg (von der Mörfelder Landstraße Richtung Tiroler Straße) den rechten Gehweg vor. Entsprechend befindet sich auch dort ein Haltverbot für die Fahrbahn. Auf der gegenüberliegenden linken (westlichen) Straßenseite ist das Parken am Fahrbahnrand erlaubt. Die Parkordnung ist damit eindeutig geregelt. Ortsbesichtigungen morgens und mittags haben ergeben, dass der offizielle Schulweg sowie auch der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite frei von parkenden Fahrzeugen waren. Vor diesem Hintergrund ist der Magistrat der Auffassung, dass eine präventive Verkehrsüberwachung im Regeldienst ausreichend ist, um den Intentionen der Anregung gerecht zu werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2261

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