Markierungen in der südlichen Buchrainstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST
1195
Betreff: Markierungen in
der südlichen Buchrainstraße Zu 1.: In der Buchrainstraße ist das Parken zwischen dem
Burgenlandweg und der Wiener Straße auf beiden Seiten der Fahrbahn gestattet.
Zwischen der Hausnummer 57 und der Wiener Straße wurde das Parken in der
Buchrainstraße halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Gehweg, mittels
Beschilderung angeordnet.
Das Straßenverkehrsamt wird auf den Ortsbeirat
zukommen, um seine Wünsche zu den Parkplatzmarkierungen im Zusammenhang
mit zugeparkten Hauszufahrten bzw. blockierten Wegen zu erörtern. Zu 2.: a) Wartelinien sind nur in Kombination mit
Verkehrszeichen 205 Straßenverkehrs-Ordnung, Vorfahrt gewähren, zulässig. Aus
diesem Grund wird von der Markierung der Wartelinien abgesehen. b) Der Anregung wird in diesem Punkt
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218