Markierungen in der südlichen Buchrainstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195
Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Zu
- : In der Buchrainstraße ist das Parken zwischen dem Burgenlandweg und der Wiener Straße auf beiden Seiten der Fahrbahn gestattet. Zwischen der Hausnummer 57 und der Wiener Straße wurde das Parken in der Buchrainstraße halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Gehweg, mittels Beschilderung angeordnet. Das Straßenverkehrsamt wird auf den Ortsbeirat zukommen, um seine Wünsche zu den Parkplatzmarkierungen im Zusammenhang mit zugeparkten Hauszufahrten bzw. blockierten Wegen zu erörtern. Zu 2.:
- a)Wartelinien sind nur in Kombination mit Verkehrszeichen 205 Straßenverkehrs-Ordnung, Vorfahrt gewähren, zulässig. Aus diesem Grund wird von der Markierung der Wartelinien abgesehen.
- b)Der Anregung wird in diesem Punkt entsprochen.